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Pflegende Angehörige

Deutlich mehr Anträge auf Pflegeleistungen

Die bisher größte Pflegereform, das Pflegestärkungsgesetz II, hat seit Jahresbeginn erwartungsgemäß zu deutlich mehr Anträgen auf Pflegeleistungen geführt.

„Wir hatten im Januar 2017 einen Anstieg der Anträge um ein Drittel im Vorjahresvergleich“, berichtete der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Dr. Peter Pick, jetzt der „Augsburger Allgemeinen“. Bisher seien Steigerungsraten von fünf Prozent üblich gewesen.

Bereits in den Monaten vor der Umstellung hätten mehr Menschen Leistungsanträge gestellt. „Wir hatten im vierten Quartal eine Steigerung der Begutachtungs¬aufträge um knapp 20 Prozent.“ Pick erwartet, dass der starke Zuwachs noch anhält und erst ab Jahresmitte auf ein Normalmaß zurückgeht.

Der Zuwachs an Leistungsanträgen sei bei der Vorbereitung der umfassenden Pflegereform bereits einkalkuliert worden, kommentierte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung die Entwicklung. Karl-Josef Laumann (CDU), die Entwicklung: „Die wichtigste Verbesserung der Reform ist, dass Demenzerkrankungen heute gerechter und wesentlich realistischer bei den Pflegeleistungen eingestuft werden als zuvor.“

Aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, nach dem der Grad der Selbstständigkeit für die Zuweisung eines von fünf Pflegegraden zählt, haben viele bisher unberücksichtigte Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, dauerhaft psychisch Kranke oder geistig Behinderte Anspruch von Pflegeleistungen.

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Zum Beispiel bei der Techniker Krankenkasse (TK) ist seit der Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade zum Jahresbeginn die Zahl der Erstanträge auf Pflegeleistungen um rund 65 Prozent gegen¬über dem gleichen Vorjahreszeitraum gestiegen. Dazu der stellvertretende TK-Vorstandschef Thomas Ballast: „Der deutliche Anstieg zeigt großen Bedarf bei denen, die vor der Umstellung noch nicht von Leistungen aus der Pflegeversicherung profitier¬ten”. Auch ohne diese reformbedingte Sonderentwicklung steige die Zahl der Pflegebedürftigen aufgrund des demografischen Wandels kontinuierlich.

Ausblick: Mehr Personal nötig

Mittelfristig erwartet die Bundesregierung aufgrund der Pflegereform zusätzlich etwa 500.000 Pflegeleistungsempfänger mehr als derzeit. Aktuell beziehen rund 2,9 Millionen Menschen der Leistungen der Pflegeversicherung. Dies bringt nach Ansicht des Pflegebevollmächtigten Laumann auch für die Betreiber von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen Herausforderungen mit sich: „Mehr Pflege¬bedürftige heißt am Ende auch immer: Wir brauchen mehr Personal.“

Bereits mehrfach hatte Laumann an die Selbstverwaltung in den Bundesländern appelliert, angesichts der Pflegereform bessere Personalschlüssel in der stationären Pflege zu vereinbaren. Doch dies gestaltet sich in den Ländern mitunter schwierig.

Zum Beispiel in Niedersachsen tun sich die Verhandlungspartner schwer, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Die Verbände der freigemeinnützigen und privaten Träger im Lande seien in vielen Fragen noch uneinig, befand Helmut Glenewinkel, zuständiger Geschäftsführer der AOK Niedersachsen, vor kurzem bei einer Fachtagung des Sozialministeriums in Bad Bevensen.

Partnerschaftlich und gemeinsam müsse die Selbstverwaltung unter anderem die Pflegestrukturen im Lande verbessern. Das gelte auch für eine bessere und tarifliche Bezahlung von Altenpflegefachkräften in Niedersachsen, die unter ihren Berufskolleginnen und -kollegen am schlechtesten vergütet werden. Glenewinkel: „Die Vergütung nach Tarif könnten wir anerkennen. Sie kommt aber nicht bei allen Höherbezahlten an.“

Für die nach Pflegestärkungsgesetzen II und III nötige Anhebung der Personalschlüssel in der stationären Pflege machte sich Claus-Dieter Dörlitz stark, der die Abteilung Sozialarbeit des DRK-Landesverbands leitet: „Da muss die Selbstverwaltung noch ihre Schulaufgaben machen und einen Konsens aller Beteiligten herstellen.“

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