Foto: BLPR

Vereinigung der bayerischen Pflegenden

Bayern: Pflegerat kämpft weiter für Kammer

Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) wird sich weiter für eine echte Pflegekammer stark machen. Im Interview erklärt Pascale Hilberger-Kirlum, warum beim Thema Pflegekammer in Bayern das letzte Wort noch keineswegs gesprochen ist.

Pascale Hilberger-Kirlum, Stabsstelle Pflegepolitik der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz und Referentin der Vorsitzenden des Bayerischen Landespflegerats, beobachete die ersten Wahlen der „Vereinigung der bayerischen Pflegenden“ (VdPB) am 3. April mit gemischten Gefühlen. Die Vereinigung mit ihren bisher rund 550 freiwilligen Mitgliedern, wählte im Rahmen ihres 1. Mitgliedertreffens ein Präsidium sowie einen Vorstand.

Präsident der VdPB ist er bisherige Präsident des Gründungsausschusses, Georg Sigl-Lehner. Auch mit Agnes Kolbeck (1. Vizepräsidentin) und Sonja Voss (2. Vizepräsidentin) gibt es bekannte Gesichter der Gründungsphase an der Spitze der freiwilligen Vereinigung.

Ziel der Interessenvertretung ist es, die rund 100.000 beruflich Pflegenden in Bayern zu vertreten. Laut Pressemitteilung reichen die Aufgaben, die die Politik für die Vereinigung der Pflegenden in Bayern vorsieht, von der Gestaltung einer Weiterbildungs- und Berufsordnung bis hin zu einer Registrierung der Pflegekräfte in Bayern.

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pflegen-online: Frau Hilberger-Kirlum glauben Sie als Vertreterin des bayerischen Pflegerats an die Unabhängigkeit der neuen Interessenvertretung „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“? Oder halten Sie es für wahrscheinlicher, dass Arbeitgebervertreter Mitmischen und ihren Einfluss geltend machen werden?

Pascale Hilberger-Kirlum: Die Unabhängigkeit, wie sie eine klassische Berufskammer garantieren könnte, sehe ich in der Tat bei der „Vereinigung der bayerischen Pflegenden“ (VdPB) als schwierig an. Dies liegt primär am Finanzierungsmodell durch Zuwendungen aus dem Staatshaushalt und eben nicht durch beispielsweise die eigenen Mitglieder. Damit hängen Ausstattung und damit Wirkmächtigkeit immer auch von den durch die Politik, also durch die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln ab. Die Wahrscheinlichkeit, dass berufsfremde Interessensgruppen oder Arbeitgeber ihren Einfluss geltend machen, halte ich durchaus für gegeben.

Weiterhin ist laut Pflegendenvereinigungsgesetz (PfleVG Artikel 4 Absatz 1 Satz 2) die Zusammensetzung des Beirats festgelegt als paritätische Besetzung aus Mitgliedern einerseits sowie Vertretern und Vertreterinnen von Verbänden, Trägern, Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Krankenhäusern andererseits. Der Vorsitz dieses Gremiums wird durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bestimmt. In zentralen Themen, wie der Fort- und Weiterbildung in den Pflegeberufen, ist das Votum des Beirats verpflichtend einzuholen und zu berücksichtigen. Das bedeutet an dieser Stelle faktisch einen Einfluss von Arbeitgeberseite auf die professionseigene Gestaltung von Fort- und Weiterbildungsangeboten, vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher und durchaus gegensätzlicher Interessenslagen. Diese Form von Einflussnahme an zentraler Stelle konterkariert den Anspruch auf Selbstverwaltung und Eigenständigkeit der Profession.

pflegen-online: Der freiwillige Zusammenschluss von Pflegenden soll als öffentlich-rechtliche Körperschaft anstelle einer Landespflegekammer, unter anderem für die Berufsaufsicht im Freistaat, zuständig sein. Darüber hinaus soll sie mithilfe von Fort- und Weiterbildungen die Qualität in der Pflege verbessern. Kann dieses Vorhaben gelingen, wenn nicht alle Pflegefachkräfte in Bayern erreicht werden? Wissen Sie, wie viele Pflegefachpersonen sich aktuell registriert haben?

Pascale Hilberger-Kirlum: Der niedrige Organisationsgrad beruflich Pflegender ist bekannt, wenn auch nicht exakt bezifferbar. Die Gründe hierfür sind vielfältig und die Erfahrung aus den Berufsverbänden macht deutlich, dass über eine freiwillige Mitgliedschaft nur ein sehr kleiner und engagierter Teil der professionell Pflegenden erreichbar ist, das gilt im Übrigen ebenso für das gewerkschaftliche Engagement. Eine Berufsaufsicht als Instanz für die Pflegeberufe ist dringend notwendig, auch in Bayern. Das macht allerdings nur vor dem Hintergrund Sinn, wenn alle Pflegefachpersonen miteinbezogen werden.

Zur exakten Mitgliederzahl gibt mehrere, widersprüchliche Aussagen, die ich nicht verifizieren kann. Laut einer mündlichen Aussage des vorläufigen Präsidenten Georg Sigl-Lehner im Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags am 12. März 2019 liegt die Mitgliederzahl derzeit bei knapp 500 Personen.

pflegen-online: Für die Pflegefachpersonen in Bayern scheint die Pflegekammer ja nicht vom Tisch zu sein. Erst jüngst gab es eine Petition über die der Ausschuss für Gesundheit und Pflege im Landtag in München beraten hat. Kennen Sie Hintergründe und Ergebnis?

Pascale Hilberger-Kirlum: Nein, die Hintergründe dieser Petition sind mir nicht bekannt. Pflegefachpersonen berichten mir immer wieder, dass sie Einzelpetitionen für die Errichtung einer Pflegekammer einreichen. Der BLPR hat im Jahr 2016 selbst eine Petition pro Pflegekammer eingereicht, welche über den beratenden Ausschuss im Landtag hinaus nicht weiter verfolgt wurde. Wir als BLPR werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass auch Bayern eine echte Pflegekammer bekommt.

pflegen-online: Selbst im bayerischen Gesundheitsministerium scheint man noch nicht vollständig von der Durchsetzungskraft der Vereinigung überzeugt zu sein. So hat Andreas Ellmaier, Leitender Ministerialrat im bayerischen Gesundheitsministerium, beim Deutschen Pflegetag in Berlin öffentlich erklärt, dass der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder beim 70. Geburtstag des Landespflegerates Bayern im Oktober 2018 in einer Videobotschaft erklärt habe, die „Vereinigung ist erster Zwischenschritt hin zur Pflegekammer“. Können Sie, Frau Hilberger-Kirlum, diese Aussage einschätzen?

Pascale Hilberger-Kirlum: In der Tat, der Ministerpräsidenten hat in seinem Grußwort zur 70 Jahrfeier des BLPR im Oktober vergangenen Jahres klar geäußert, dass sein langfristiges Ziel eine Pflegekammer ist und das derzeitige Konstrukt einen Zwischenschritt darstellt. Diese Aussage lässt erahnen, dass beim Thema Pflegekammer in Bayern keineswegs das letzte Wort gesprochen ist. Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2018 wurde festgelegt, dass nach der Hälfte der Legislaturperiode eine Evaluation der VdPB stattfinden wird. In den Reihen der Opposition im Bay. Landtag gibt es nach wie vor eine starke Befürwortung der Kammer. Ebenso stehen die 17 Berufsverbände im BLPR einstimmig zur Pflegekammer.

pflegen-online: Gab es denn bereits Kontakte zwischen der Vereinigung der bayerischen Pflegenden und dem bayerischen Pflegerat? Wie muss man sich die künftige Zusammenarbeit vorstellen?

Pascale Hilberger-Kirlum: Der BLPR hat Gesprächsbereitschaft signalisiert und zum Austausch eingeladen, bislang kam es aber noch zu keinem Treffen.

Vielen Dank für dieses Gespräch, Frau Hilberger-Kirlum.

Interview: Kerstin Werner

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