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Krankmeldung, Mutterschutz & Co.

Arbeitsrecht - Pflegekräfte, tretet ruhig forscher auf!

Krankmeldung, Mutterschutz, (Brücken-)Teilzeit, Dienstwagen und mehr: Es ist gut die rechtlichen Fallstricke zu kennen. Wir sprachen mit der Autorin von „100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte”.

Die Autorin Martina Weber ist Volljuristin (Ass. jur.) mit den Spezialgebieten Arbeits- und Pflegerecht. Sie war zwölf Jahre lang Dozentin für Recht in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und -fortbildung. Heute arbeitet sie als wissenschaftliche Autorin.

pflegen-online: Ihr Buch spannt sich von Vorstellungsgespräch bis Kündigung. Wo drückt Pflegekräften denn am häufigsten der Schuh?

Martina Weber: Wer auf Jobsuche ist, wird die Kapitel zu Bewerbungskosten, persönlichem Gespräch und Probezeit lesen. Fragen zur Krankmeldung und dem Vorgehen bei Erkrankung während des Urlaubs stellen sich immer wieder. Handy- und Internetnutzung während der Arbeitszeit ist ebenfalls ein Thema, das fast jedes Arbeitsverhältnis betrifft. Ein ganz heikler Punkt im Pflegebereich ist die Änderung des Dienstplans.

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Was konnten Sie im Buch nicht mehr berücksichtigen?

Das Buch war schon im Druck, als der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Grundsatzurteil zum Urlaubsrecht gefällt hat. Jetzt muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, den Urlaub zu nehmen, falls dieser ihn noch nicht beantragt hat. Ziel ist, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Jahr den Mindesturlaub nimmt.

Okay, wo drückt noch der Schuh?

Beim Mutterschutz. Die meisten Pflegekräfte sind schließlich weiblich. Zum 1.1.2018 wurde das Mutterschutzgesetz reformiert. Jetzt fallen auch Kranken- und Altenpflege-Schülerinnen darunter. Bei den ambulanten Pflegediensten lauern beim Stichwort Dienstwagen einige rechtliche Fallstricke. Im Buch erkläre ich, warum es so wichtig ist, die Nutzung eines Dienstwagens detailliert schriftlich zu regeln.

Stichwort „neuester Stand der Rechtsprechung“: Gibt es weitere Neuerungen?

Kirchliche Arbeitgeber haben ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2018 zum Thema Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium zu beachten. Für viele Pflegekräfte dürfte auch das seit Januar diesen Jahres bestehende Recht auf Brückenteilzeit sehr interessant sein. Das ist gesetzlich geregelt. Bei der Brückenteilzeit geht es darum, für einen begrenzten Zeitraum in Teilzeit zu arbeiten. Wenn eine Mitarbeiterin, die Vollzeit gearbeitet hat, aus der Elternzeit zurückkehrt, müsste sie normalerweise auf ihre Vollzeitstelle zurück. Hier bietet sich beispielsweise, je nach Bedarf, eine Brückenteilzeit an.

Welches sind die größten Fehler, die Pflegekräfte machen können?

Mein Eindruck ist, dass die Pflegebranche als System traditionell darauf beruht, dass engagierte Menschen zugunsten ihrer Patienten auf eigene Rechte verzichten. Aus dem Pflegebereich habe ich immer wieder gehört, dass es auch ein sozialer Druck ist, der da aufgebaut wird, und er hängt natürlich mit dem Personalmangel zusammen. Das betrifft zum Beispiel den „Rückruf aus dem Frei“. Früher war es normal, dass Pflegekräfte aus der Pause geholt wurden.

Was sollten Pflegekräfte machen, wenn sie Zoff mit ihrem Arbeitgeber haben?

Das hängt vom Konflikt ab. Ich würde erst einmal mit jemandem darüber sprechen, zu dem ich Vertrauen habe. Das kann auch ein Kollege vom Betriebs- oder Personalrat sein. Auf dem juristischen Bereich ist es immer wichtig, Zahlen, Daten und Fakten zu einem Konflikt zu notieren. Wenn der Konflikt eine rein juristische Frage betrifft, könnte eine Pflegekraft doch auch den Vorgesetzten fragen, wie er seine Position juristisch begründet. Das Arbeitsrecht ist sehr kompliziert, aber manche Fragen können schon durch einen Blick ins Gesetz geklärt werden.

Ihr Buch liefert stichhaltige Argumente, mit denen eine Pflegekraft einem Arbeitgeber entgegentreten kann. Dennoch mag sich die Pflegekraft allein nicht stark genug fühlen. Wie kann sie sich Unterstützung holen? In vielen Pflegeheimen gibt es keinen Betriebsrat. Der fällt also meistens aus.

Mir ist es sehr wichtig klarzustellen, dass ich als Juristin unparteiisch bin. Das Buch informiert sowohl Arbeitnehmer als auch Führungskräfte. Für Führungskräfte ist juristisches Fachwissen Teil ihrer beruflichen Qualifikation. Für normale Arbeitnehmer ist es sinnvoll, wenigstens über die wichtigsten arbeitsrechtliche Fragen, die sie in ihrem Alltag betreffen, informiert zu sein. Bei der Beurteilung der Rechtslage ist immer der Einzelfall maßgeblich. Ein Fachbuch kann immer nur eine allgemeine Orientierung geben. Bei komplexen arbeitsrechtlichen Problemen empfehle ich, einen Anwalt aufzusuchen, möglichst einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht.

Würden Sie Pflegekräften raten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen?

Das kann nur individuell beantwortet werden. Auf jeden Fall sollte man das Rechtsschutzpaket den persönlichen Bedürfnissen anpassen und verschiedene Versicherungen vergleichen.

100 Fragen zum Arbeitsrecht für Pflegekräfte

Das Arbeitsrecht für Pflegekräfte ist ein komplexes Rechtsgebiet.
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