In der Klinik sind Medikamente allgegenwärtig, sie machen oft einen großen Teil der Therapie aus, die „Medikamenteneinstellung“ ist sogar ein nicht seltener Einweisungsgrund. Kein Wunder also, dass nach einer Erhebung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft von 2018 die meisten Medikationsfehler im Krankenhaus passieren.
250.000 Klinikeinweisungen wegen Medikationsfehlern
Gleichzeitig aber gibt es jährlich eine Million Einweisungen ins Krankenhaus wegen unerwünschter Arzneimittelwirkungen, von denen 250.000 auf Medikationsfehler zurückzuführen sind – Medikationsfehler, die in Praxen, im ambulanten Bereich und in der Langzeitpflege passieren. Ein häufiger Grund dafür: Gerade ältere Patienten bekommen oft von verschiedenen Ärzten Medikamente verschrieben, ohne dass der eine von der anderen weiß – so kommt es zu Wechselwirkungen, Überdosierungen eines Wirkstoffes etc.
Pflegekräfte in der ambulanten Pflege und in der Langzeitpflege können solche Fehler aufdecken und so die Versorgung und Lebensqualität ihrer Patienten verbessern. Idealerweise ist die Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege über die gesamte Medikation ihrer Patienten informiert, auch wenn es bei ihrem Einsatz eher um Dinge wie Verbandwechsel, Anziehen von Thrombosestrümpfen, Insulinspritzen und Ähnlichem geht.
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Handlungsbedarf gibt es, wenn sie feststellt, dass
- ein verordnetes Medikament eigentlich kontraindiziert ist oder mit anderen Medikamenten, die der Patient ebenfalls einnimmt, in Wechselwirkung treten kann. Dann sollte sie dafür sorgen, dass der Hausarzt davon erfährt – über den Patienten, ein Familienmitglied oder sie selbst.
- der Patient häufiger über Müdigkeit, Schwindel oder andere Beschwerden klagt – sie könnten in Zusammenhang mit der Medikation stehen. Auch in diesem Fall gilt es Kontakt mit dem Arzt aufzunehmen.
- der Patient ein Medikament oder mehrere Medikamente nicht einnimmt, weil er denkt, er komme ohne sie besser klar. Das könnte möglich sein, sollte aber in jedem Fall abgeklärt werden.
- der Patient seine Medikamente nicht sachgemäß aufbewahrt oder einnimmt (unregelmäßig, zu viel, zu wenig).
Es hilft auch sehr, wenn die Pflegefachkraft den bundeseinheitlichen Medikationsplan empfiehlt (wenn der Patient noch keinen hat). Auf diesen BMP haben alle Patienten seit 2016 ein Anrecht, die mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen. Der Hausarzt stellt den Plan aus, alle weiteren Ärzte ergänzen ihre Verordnungen mit detaillierten Angaben zu Wirkstoff, Dosierung etc. Der BMP kann auf Papier geführt werden oder digital auf der elektronischen Patientenkarte. Der Patient legt den Plan am besten bei jedem Arzt- und Apothekenbesuch vor, aber auch beim Kauf rezeptfreier Medikamente, denn auch diese können Wechselwirkungen haben. Deshalb sollen frei verkäufliche Medikamente ebenfalls im BMP aufgeführt werden.
Autorin: Kirsten Gaede
Dieser Artikel erschien zuerst im Magazin der Pflegekammer Rheinland-Pfalz.