Eigentlich sind Arbeitgeber grundsätzlich nicht befugt, Mitarbeiter nach Krankheiten zu fragen – und auch nicht nach Impfungen. Gesundheitsdaten zählen nach Angaben der Landesdatenschutzbeauftragten der Länder zu den „speziell geschützten personenbezogenen Daten". Eine der ganz wenigen Ausnahmen stellt der Paragraph 23a des Infektionsschutzgesetzes dar. Dort wird Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und ambulanten Intensivpflegediensten gestattet, den Impfstatus (und Serostatus) ihrer Mitarbeiter abzufragen, wenn es zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten erforderlich ist. Diese Verfahrensweise soll jetzt mit einem Beschluss des Bundeskabinetts ausgeweitet werden in „sensible Bereiche“ wie der Altenpflege (Pflegeheime und ambulante Pflege) und der Kinderbetreuung.
Zur Begründung sagte Gesundheitsminister Jens Spahn im „Spiegel“: „Wie wollen Sie einem Angehörigen erklären, dass die Mutter an Covid gestorben ist, weil der Pfleger nicht geimpft war?"
Die neue Auskunftspflicht betrifft nicht Grippe oder Masern
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Pläne zur Auskunftspflicht beim Impfstatus nicht die Grippeimpfung betreffen oder umfassen. Hier bleibt für die Altenpflege der Unterschied zu Krankenhäusern und ambulanten Intensivpflegediensten bestehen: Schon seit 2015 darf in diesen Einrichtungen der Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen; für Masern gibt es sogar eine Impfpflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 50 Jahren. Eine Erklärung, warum Pflegeheime und ambulante Dienste von der Auskunftspflicht bei Grippe und Masern und der Masern-Impfpflicht ausgenommen sind, gibt das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage von pflegen-online nicht.
„Mit Hygiene und Tests allein ist der Spagat nicht zu schaffen“
Eine Ausweitung der Auskunftspflicht bedeutet für Einrichtungen ein Stück mehr Klarheit für die Organisation ihrer Aufgaben, ein Schritt zurück zu einer Art Normalität, und mehr Sicherheit für ihr verwundbares Klientel. „Wir pflegen und betreuen in unseren Einrichtungen und Diensten alte, pflegebedürftige, oftmals multimorbide und schwache Menschen, die sehr anfällig sind für eine Infektion und die oftmals auch schwer erkranken können“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung Stuttgart, Bernhard Schneider. „Wir müssen deshalb die Risiken, die eine Infektion auslösen können so weit wie möglich reduzieren. Das ist nicht so einfach, weil Pflege ja von Nähe und Berührung lebt. Und wir wollen natürlich auch Normalität, Häuslichkeit und Teilhabe ermöglichen - mit Hygiene und Testkonzepten allein ist dieser Spagat nicht zu schaffen.“
„Auskunftspflicht, um auf Infektionsrisiko reagieren zu können“
„Um das Ansteckungsrisiko weiter zu senken, brauchen wir eine möglichst hohe Impfquote bei Bewohnern und Beschäftigten“, sagt Schneider weiter, „zumindest aber eine Auskunftspflicht, damit wir das potenziell höhere Risiko, das nicht Geimpfte für sich selbst und für andere darstellen, einschätzen und darauf reagieren zu können.“
Konkret kann das etwa bedeuten, dass ungeimpfte Pflegekräfte häufiger getestet werden und eine FFP2-Maske tragen müssen. Oder auch, dass sie in besonders sensiblen Bereichen oder bei kranken Bewohnern nicht eingesetzt werden dürfen oder nur mit FFP3-Maske. „Allen ist doch klar, dass von nicht geimpften Mitarbeitenden ein höheres Risiko ausgeht und deshalb wollen Kolleginnen und Kollegen auch wissen, wann sie sich durch Abstand oder FFP2-Maske besser schützen müssen“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Heimstiftung.
So könnte ein Corona-Impfmanagement aussehen
Unter den bisherigen Bedingungen, berichtet Schneider, verschaffen sich die Verantwortlichen in seiner Einrichtung „durch freiwillige Information, Zufall, Zuruf irgendwie ein grobes Bild“. Nötig seien dagegen, wie für alle anderen Pflegerisiken auch, professionelle Standards und Prozesse.
Bernhard Schneider skizziert auch, wie ein straffes und vernünftiges Impfmanagement in der Praxis aussehen könnte oder sollte: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, wann sie mit welchem Impfstoff geimpft wurden und wann die nächste Impfung ansteht, um den Impfschutz aufrecht zu erhalten. „Wir brauchen die Erlaubnis, diese Information im Personalmanagement zu hinterlegen, damit wir jederzeit abrufbar wissen wer welches Ansteckungsrisiko hat, wer wie oft getestet werden muss, wer wie und wo eingesetzt werden kann und wer wann eine Auffrischungsimpfung braucht.“
Dies sei auch deshalb wichtig, weil damit zu rechnen sei, dass Infektionskrankheiten wie Corona künftig den Gesundheitssektor regelmäßig und womöglich häufiger als bisher beschäftigen könnten.
Heimstiftung Stuttgart fordert 2G-Regel auch für Besucher
Die Auskunftspflicht geht dem Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung aber nicht weit genug. Er fordert die 2G-Regel im Pflegeheim. Das würde bedeuten, dass nur Geimpfte und Genesene ein Pflegeheim betreten dürften. Bernhard Schneider wörtlich: „Wer 2G im Restaurant im Flugzeug oder im Tanzclub einführen will, muss die Regel auch für die Pflegeheime denken.“ Autor: Adalbert Zehnder