Foto: jens schuenemann jps-berlin.de

Datenschutzgrundverordnung

7 Tipps zur neuen DSGVO für Pflegekräfte

Wer selbstständig in der Pflege arbeitet, muss besonders vorsichtig sein. Eine Checkliste hilft, sich für die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zu wappnen.

Seit dem 25. Mai ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Wir erklären worauf besonders Freiberufler achten müssen.

  • Klären Sie: Wo und in welcher Form verarbeiten Sie Daten?
  • Wie laufen Ihre Prozesse ab?
  • Wie verhält es sich mit Ihrer IT-Sicherheit?
  • Haben Sie Ihren geschäftlichen Computer/Laptop und Ihr Smartphone mit einem Passwort geschützt?
  • Wer hat außer Ihnen Zugang zu den Daten, welche Informationen leiten Sie an Dritte weiter?
  • Sichern Sie sich nach außen ab: Hinterlegen Sie auf Ihrer Website eine Datenschutzerklärung. Im Internet gibt es zahlreiche kostenlose Generatoren für Datenschutzerklärungen, zum Beispiel hier: https://datenschutz-generator.de/
  • Gibt es auf Ihrer Website ein Kontaktformular? Dann ist eine SSL-Verschlüsselung notwendig. Außerdem: Erheben Sie so wenig Daten wie möglich – Name und E-Mail-Adresse reichen für die meisten Zwecke aus.

Autorin: Kati Borngräber

Foto: Jens Schünemann

Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:

Der Artikel erschien zuerst im Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (Ausgabe 9). Dort finden Sie weitere Informationen - etwa: 10 Dinge, die zum Basiswissen für selbstständige Pflegekräfte gehören. Hier geht's zur digitalen Version des Artikels:

Wir haben noch mehr für Sie!

Antworten und Impulse für die Pflegeprofession gibt es auch direkt ins Postfach: praxisnah, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für den pflegebrief an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Begutachtung

Die vierstufige Skala: Wie selbstständig ist eine pflegebedürftige Person?

Kann eine Person eine Handlung bzw. Aktivität selbstständig, also ohne Unterstützung durch andere Personen oder unter Nutzung von Hilfsmitteln durchführen? Und wenn ja, in welchem Umfang? Die Selbstständigkeit bzw. ihre Beeinträchtigung wird im Neuen Begutachtungsinstrument in vier Stufen gemessen.

    • Begutachtung, Pflegegrad
AdobeStock_299708567.jpeg

Datenschutz

Wenn Mitarbeiter gehen: Vorsicht vor 5 DSGVO-Fehlern   

Unternehmen, die es versäumen, rechtzeitig die richtigen Daten ausgeschiedener Mitarbeiter zu löschen,  müssen mit Bußgeld oder gar Ansprüchen auf Schadenersatz rechnen

    • Pflege als Beruf, Recht

Interview Andreas Westerfellhaus

Mehr Selbstständigkeit für examinierte Pflegekräfte!

Die Chancen stehen gut, dass examinierte Pflegekräfte künftig selbstständig Heilkunde ausüben können, meint der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus

Selbstständigeit

Als Selbstständige arbeiten – wie geht das? 11 FAQs

Es gibt nur sehr wenige selbstständige Pflegekräfte, aber Selbständigkeit  im Pflegeberuf ist durchaus möglich. Sogar Honorartätigkeit in Krankenhaus oder Pflegeheim scheint nicht grundsätzlich ausgeschlossen

    • Pflege als Beruf, Ambulante Pflege