Foto: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier
Thorsten Heck, Bereichsleiter Personalentwicklung und -marketing, Felix Hoffmann, Krankenpfleger, Jessica Huyghe, Pflegerische Teamleiterin und Pflegedirektor Jörg Mogendorf (v.l.n.r.)

Gehalt

50-Euro-Gutschein-Karte für Engagierte      

Die neue Gutschein-Karte des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier (BBT) für Pflegekräfte ist eine Alternative zu spezifischen Tankgutscheinen & Co. Doch die Karte ist an Voraussetzungen geknüpft     

Es kommt gar nicht selten vor, dass Pflegekräfte Arbeiten übernehmen, die nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben gehören. Dolmetscherdienste, wenn Patienten kein Deutsch sprechen, gehören etwa dazu, Pflegevisiten auf anderen Stationen oder das gelegentliche Einspringen bei Stationsumzügen. Diese Einsätze formal zu vergüten, ist wegen des komplizierten Tarifgefüges schwierig. Das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier hat jetzt trotzdem eine Lösung gefunden: Die sogenannte BKT-Card „zur Anerkennung von Leistungen, die über den regulären Arbeitseinsatz hinausgehen“.  

Über die BKT-Card können Pflegekräfte bis zu 50 Euro pro Monat erhalten – oder besser ein Gutschein-Guthaben im Wert von bis zu 50 Euro, den in einem regionalen Partnernetzwerk des Krankenhauses einlösen können – in Super- und Drogeriemärkten, verschiedenen Restaurants, Friseuren, Tankstellen und Bekleidungsgeschäften. Das Partnernetzwerk reicht von Trier bis nach Koblenz.

Pflegekräfte können das Guthaben auch ansparen

Wer die aufladbare Karte erhält, entscheiden in den meisten Fällen die Stationsleitungen in Abstimmung mit dem Personalmanagement und der Pflegedirektion. Die Mitarbeiter können das Kartenguthaben über eine App einsehen und einlösen, wann immer es ihnen passt, es ist kein  bestimmter Zeitraum festgelegt, in dem sie das Guthaben einzulösen müssen. So können sie ihr Guthaben etwa auch für die Weihnachtszeit ansparen. Seit Januar haben 16 Mitarbeiter die Card erhalten.

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Der monatliche Gutschein-Betrag ist auf 50 Euro begrenzt. Das ist die Höhe des „Sachbezugs“, den ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lassen darf, ohne dass er als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. „So hat der Mitarbeitende die Zuwendung quasi ´brutto wie netto´“, sagt Jörg Mogendorf, Pflegedirektor des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier.

Autorin: Pressemitteilung Krankenhaus Barmherzige Brüder/kig  

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