Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert für Pflegefachkräfte einen Mindestlohn von 14 Euro pro Stunde und begibt sich damit auf den Kurs der Fraktion Die Linke. Diese hatte sich bereits in der Vergangenheit für eine Untergrenze von 14,50 Euro pro Stunde ausgesprochen. Spahn peilt mit seiner Forderung nun einen monatlichen Verdienst von mindestens 2500 Euro brutto an.
Nur 2.100 Euro brutto in Sachsen-Anhalt
Für examinierte Krankenpflegekräfte wird dies kaum relevant sein, aber in der Altenpflege liegt der Verdienst für Fachkräfte noch häufig darunter. Das bestätigt auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Seinen Angaben zufolge verdienen Altenpflegekräfte derzeit im Bundesdurchschnitt knapp 2.400 Euro brutto, wobei Sachsen-Anhalt mit 2.100 Euro das Schlusslicht bildet und Baden-Württemberg mit gut 3.000 Euro von Spahns Vorschlag nicht nicht berührt sein dürfte.
Keine der versprochenen 13.000 Stellen ist besetzt
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Dass sich Minister Spahn ausgerechnet jetzt zu solchen Forderungen hinreißen lässt, liegt sicherlich auch an dem Druck, der auf ihm lastet. Das Vorhaben „Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege“ ist für den Minister Thema der ersten Stunde. Beim Deutschen Pflegetag 2018 gab er sich kämpferisch und versprach alles zu tun, was er kann.
Fast 40.000 Pflegestellen sind heute unbesetzt, davon allein rund 25.000 in der Altenpflege. Spahn versprach für den Anfang 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege zu schaffen, doch bislang ist keine einzige besetzt, wie aus einer bundesweiten Umfrage des ARD-Magazins „FAKT“ bei den zuständigen Krankenkassen hervorgeht. Spahns Kritiker tönten damals auf der einen Seite, dass 13.000 viel zu wenig seien, andere lästerten, dass es diese 13.000 überhaupt nicht auf dem Markt gebe. Letzteres scheint sich nun zu bewahrheiten. Mit der KAP haben sich die drei beteiligten Ministerien darum darauf geeinigt, insbesondere in die dreijährige Fachausbildung zu investieren.
Flächentarifvertrag wird wohl nicht kommen
Spahns aktueller Vorstoß erntet kaum Applaus. Schließlich hatte das Kabinett erst im Juni einen Gesetzentwurf beschlossen, der vor allem auf Tariflöhne für die gesamte Branche zielt. Doch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Spahn scheinen in diesem Punkt immer weniger an eine Einigung mit (privaten) Arbeitgebern in der Branche zu glauben. Plan B steht bereits im Gesetzesentwurf: Die geltenden Mindestlöhne in der Pflege sollen angehoben und in Ost und West vereinheitlicht werden. Für diesen Plan B legt Spahn offenbar nun vor.
Rainer Brüderle: Spahn soll aufhören zu fabulieren
Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Rainer Brüderle, reagiert ablehnend: „Der Bundesgesundheitsminister wirft eine völlig willkürlich gegriffene Zahl in den Raum, die weder spezifiziert noch wirtschaftlich fundiert ist. Wer mit den 14 Euro gemeint sein könnte, lässt er völlig offen. Im Übrigen fragt man sich, warum eine Pflegekommission von Fachleuten einberufen werden soll, die einen Pflegemindestlohn festlegt, wenn der Minister schon jetzt politische Vorgaben macht. Da wird das Ganze zur Farce. Statt populistisch über Zahlen zu fabulieren, sollte der Bundesgesundheitsminister seiner ureigensten Aufgabe nachkommen und endlich Vorschläge vorlegen, wie höhere Löhne finanziert werden. Stand heute trägt der Pflegebedürftige allein die Last. Will Herr Spahn höhere Beiträge, will er Steuermittel in die Pflege leiten oder tatsächlich den Pflegebedürftigen weiter belasten? Darauf muss der Gesundheitsminister jetzt endlich eine Antwort geben.“
Arbeitgeberverband: Wir sind für 2.500 Euro Mindestlohn
Gelassen reagiert hingegen der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP). Der AGVP eine faire Vergütung in der Altenpflege schon lange, erklärt Vizepräsident und Sprecher Friedhelm Fiedler: ,,Für uns sind die Zahlen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn genannt hat, keine Überraschung. Der AGVP war und ist nach wie vor entschieden gegen einen Allgemeinverbindlichen Zwangstarifvertrag für ganz Deutschland, wie ihn Bundesarbeitsminister durchboxen will. Wir wollen einen anderen, fairen Weg. Bereits Mitte Januar 2019 hatte der Arbeitgeberverband Pflege deshalb beim Arbeitsminister die Einsetzung einer neuen Mindestlohnkommission beantragt, die nicht nur über einen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte, sondern erstmals auch über einen angemessenen Mindestlohn für Pflegefachkräfte verhandeln soll. Seitdem hat der AGVP sich mehrfach öffentlich für einen Mindestlohn für Fachkräfte in der Altenpflege in Höhe von 2.500 Euro ausgesprochen. Altenpflege ist eine hochanspruchsvolle Tätigkeit, die auch entsprechend bezahlt werden sollte. Da sich die Bundesregierung für eine bessere Bezahlung in der Pflege entschieden hat, wird sich der AGVP nicht verweigern. Die Mindestlohnkommission hat in der Vergangenheit schon mehrfach gezeigt, dass bei unterschiedlichen Ausgangspositionen der Beteiligten am Ende gute Lösungen gefunden wurden, mit denen alle Beteiligten gut leben konnten. Klar muss aber auch sein: Die Refinanzierung muss schnellstens klar und eindeutig geregelt werden. Nicht dass am Ende die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige die Zeche zahlen müssen. Da ist die Politik in der Bringschuld.“
Pflegekammer: monatlich 2.500 brutto sind zu wenig
Der Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Markus Mai, kritisierte Spahns Vorschlag, dass Altenpfleger in Deutschland mindestens 2.500 Euro verdienen sollten. Er erklärte: „Hier fordern wir Aufklärung, da sich diese Angabe hoffentlich auf ein monatliches Nettogehalt bezieht. Alles andere wäre sehr enttäuschend, da gerade ein Gesetz zur Realisierung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages eine würdevolle Vergütung in der professionellen Pflege zur Folge haben sollte. Ansonsten sind die Ambitionen der politischen Akteure als sehr widersprüchlich zu sehen. Auf der einen Seite für ein solides Vergütungsmodell zu kämpfen und auf der anderen Seite 2.500 Euro als Bruttogehalt vorzuschlagen, schließt sich für uns definitiv aus. Insgesamt sprechen auch wir uns natürlich für die Einführung allgemein verbindlicher Tarifverträge aus und erhoffen uns nun, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber diesen Gesetzesentwurf als Basis für faire Verhandlungen nutzen um angemessene Vergütungsstrukturen in der gesamten beruflichen Pflege zu schaffen.“
Autorin: Dana Bethkenhagen