Foto: peter funken

Hygiene

12 Impfungen, die für Pflegekräfte ein Muss sind

Impfungen auf die leichte Schulter zu nehmen, ist nicht zu empfehlen, Denn Krankenhäuser dürfen jetzt den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen. Noch geschieht dies kaum. Doch das könnte sich ändern, der Druck ist groß

Dieser Artikel erschien zuerst im März 2019 und wurde am 13. Januar 2021 aktualisiert.

Mit dem Präventionsgesetz wurde 2015 auch ein neuer Paragraf ins Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeführt: der Paragraf 23a IfSG. Dieser Paragraf hat es in sich. Er erlaubt Arbeitgebern erstmals, Beschäftigte nach ihrem Impfstatus zu befragen. Und er verpflichtet die Arbeitgeber, Konsequenzen aus den erworbenen Kenntnissen zu ziehen - bis hin zur Versetzung des Beschäftigten an einen anderen Arbeitsplatz oder Ablehnung eines Bewerbers. Ergo: Pflegekräfte müssen damit rechnen, dass der Arbeitgeber sie nach ihrem Impfstatus befragt und eventuell an einen anderen Arbeitsplatz versetzt.

Es wird eng für ungeimpfte Pflegekräfte

Anders als in Frankreich und Griechenland ist in Deutschland für Pflegekräfte keine ausdrückliche Impfpflicht geplant. Aber in der Praxis – und im Infektionsschutzgesetz – deutet sie sich an     
Artikel lesen

Es geht darum, nosokomiale Infektionen zu verhindern

Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:

Im Wortlaut heißt es in dem neuen Paragrafen: „Wenn und soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Paragraf 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigen im Sinne des § 3 Absatz 11 des Bundesdatenschutzgesetzes über dessen Impfstatus und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.“

Deutsche Krankenhaus Gesellschaft appelliert an Träger

Danach sind Krankenhausleitungen verpflichtet, sicherzustellen, dass alle nach dem aktuellen medizinischen Wissensstand erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterbildung von Krankheitserregern zu vermeiden, insbesondere solcher mit Resistenzen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat deshalb schon vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber vom Beschäftigten eine Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen von Impfschutz oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Krankheiten verlangen kann, die mittels Impfung verhütet werden können.

Wichtige Impfungen für Klinikpersonal

Für Personal in medizinischen Einrichtungen sind dies laut einem Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts vom 23. August 2018:

  • Diphterie
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Influenza
  • Masern
  • Mumps
  • Pertussis
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Tetanus
  • Varizellen

Seit dem 08. Januar 2020 wird auch die vollständige Impfung gegen Covid-19 empfohlen. Für eine vollständige Immunisierung sind zwei Impfstoffdosen mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna notwendig. Die Folgeimpfung sollte maximal 42 Tage nach der Erstimpfung erfolgen. Dabei muss es sich jeweils um den gleichen Impfstoff handeln.

Der Impfstatus des Personals sollte den Beschäftigten selbst und dem Betriebsarzt bekannt sein, rät die DKG. Ein Impfzwang soll sich aus dem neuen Paragrafen gleichwohl nicht ableiten. Dem Arbeitgeber komme vielmehr ein „gewisser Entscheidungsspielraum“ zu.

Klinik kann sich schuldig machen

Andererseits erlange der Immunschutz der Mitarbeiter aber „insbesondere aus haftungsrechtlicher Sicht“ durch das Präventionsgesetz an Bedeutung: Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, aus den gewonnenen Erkenntnissen nach Abfrage des Impfstatus Konsequenzen zu ziehen. Tut er dies nicht und ein Patient steckt sich an, könne die Klinikleitung sich zumindest „rein theoretisch“ schuldig machen, warnt die DKG. Zu beachten sei ferner, dass bei Bereichen mit besonders hohen Infektionsrisiken, etwa auf der Neonatologie, Personen, die nicht über einen hinreichenden Impfschutz verfügen, bereits als „Ansteckungsverdächtige“ angesehen werden können.

Corona: Druck auf ungeimpfte Pflegekräfte steigt   

Geimpft oder nicht geimpft? Mit dieser Frage müssen Bewerber in Vorstellungsgesprächen inzwischen rechnen. Ein Klinikum will Impfverweigerer außerdem nicht in Führungspositionen aufsteigen lassen          
Artikel lesen

Experte: „Hygienekommissionen kümmern sich nicht“

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die DKG allen Krankenhäusern je nach Umfang und Art der Patientenkontakte und der Patientenklientel, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erheben und aus den gewonnenen Erkenntnissen gegebenenfalls Konsequenzen für deren Tätigkeitsfeld zu ziehen. Im Klartext heißt das für Pflegekräfte: Besser rechtzeitig impfen lassen als später Ärger mit der Klinikleitung zu bekommen. Allerdings ist aus der Branche auch zu hören, dass es aufgrund des chronischen Personalmangels in Kliniken und Heimen bislang kaum zu Abfragungen des Impfstatus‘ kommt.

Sache des Chefarztes? Des Krankenhaushygienikers?

Diese Situation bestätigt ein Mikrobiologe, der für ein Medizinisches Versorgungszentrum rund zehn Kliniken im Ruhrgebiet betreut, an dieser Stelle aber lieber anonym bleiben möchte: „Ich habe noch nicht miterlebt, dass das Thema Impfen in einer der Hygienekommissionen der Kliniken eine Rolle spielt. Das Thema wird sträflich vernachlässigt. Angesichts des Fachkräftemangels wagt offenbar niemand, es auszusprechen.“

Was, wenn ein ungeborenes Kind an Masern erkrankt?

Kompliziert sei es auch, berichtet der Experte, weil nicht klar festgelegt sei in dem Gesetz, wer sich eigentlich um das Thema kümmern soll. „Der Betriebsarzt wäre mit dem Thema überfordert, er ist für die Sicherheit der Mitarbeiter zuständig, nicht die der Patienten.“ Der Mikrobiologe vertritt die Ansicht, eine entsprechende „Risikobeurteilung“, die jede Klinik nun eigentlich vornehmen muss, sei Sache des Chefarztes und/oder des Krankenhaushygienikers. Aber eine lästige Diskussion mit impfunwilligen Mitarbeitern schrecke die meisten nur ab, man habe Angst, dass einem das Personal davonlaufe. „Wenn aber künftig ein ungeborenes Kind an Masern erkrankt und dies nachweislich durch einen Mitarbeiter geschieht“, warnt der Fachmann, „dann wird es eng.“

Autorin: Birgitta vom Lehn

Arbeitgeber dürfen Pflegekräfte nach Grippeimpfung fragen

Seit 2015 können Träger haftbar gemacht werden, wenn Mitarbeiter Patienten oder Bewohner anstecken. Kein Wunder, dass sie jetzt massiv für die Grippeimpfung werben
Artikel lesen

Wir haben noch mehr für Sie!

Antworten und Impulse für die Pflegeprofession gibt es auch direkt ins Postfach: praxisnah, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für den pflegebrief an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
impfen-spritzen.jpeg

Corona: Wie impfskeptisch sind Pflegekräfte wirklich?

Nur 50 Prozent, so ist überall zu lesen, wollen sich impfen lassen. Markus Söder diskutiert schon über eine Impfpflicht. Doch die Impfbereitschaft könnte höher sein als angenommen

Händehygiene

Händedesinfektion mit Alkohol bald Geschichte?

Die alkoholbasierte Händedesinfektion ist für Pflegekräfte belastend: Sie greift die Haut bei dauerhafter Verwendung massiv an. Kaltplasma kann möglicherweise Abhilfe schaffen

    • Hygiene, Pflege als Beruf

Entlassmanagement

Abgemagert und ungekämmt aus der Klinik zurück ins Heim

Zwei PDL erzählen, wie verwahrlost sie Heimbewohner aus Kliniken zurückbekommen. Das Schlimmste: Experten wie Michael Isfort (dip) sowie der Care Klima-Index bestätigen die Zustände

    • Entlassungsmanagement, Expertenstandard, Kommunikation, Pflegebericht, Pflegedokumentation

Temporäre digitale Jobvermittlung

9 Gründe, warum sich GigWork für Pflegekräfte lohnt

Flexibel arbeiten, 20 bis 30 Prozent oder noch mehr über Tarif verdienen und dabei angestellt sein in der Klinik? Wie soll das gehen? Mit einer digitalen Vermittlung temporärer Jobs, die manches mit Airbnb gemeinsam hat