Höherer Mindestlohn in der Pflege
Der Mindeststundenlohn in der Pflege steigt von 10,20 Euro im Westen und in Berlin auf 10,55 Euro. Im Osten wird er auf 10,05 Euro, statt bisher 9,50 Euro erhöht.
Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung sinken
Der Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung allein aufbringen, wird von durchschnittlich 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Den Beitrag legt jedoch jede Kasse selbst fest. Fragen Sie daher bei Ihrer Kasse nach Ihrem konkreten Beitragssatz.
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Rentenbeitrag sinkt
Zum Jahreswechsel sinkt der Beitrag um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Als Arbeitnehmer zahlen Sie somit nur noch 9,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Rentenkasse ein – die andere Hälfte trägt, wie gehabt, der Arbeitgeber.
Mehr Kindergeld
Das Kindergeld steigt: Für die ersten beiden Kinder wird es monatlich auf jeweils 194 Euro (bisher 192 Euro), für das dritte Kind auf 200 Euro (bisher 198 Euro) und für jedes weitere Kind auf 225 Euro (bisher 223 Euro) festgelegt.
Höherer Grundfreibetrag
Ab dem 01. Januar 2018 erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag von bisher 8.820 Euro auf 9.000 Euro für jeden Steuerpflichtigen. Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern steht das Doppelte zu.
Leichtere Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Steuererklärung in 2018 für das Steuerjahr 2017 abgeben, müssen sie erstmals keine Belege mitschicken. Aber heben Sie sie auf! Denn das Finanzamt kann die Belege im Nachhinein noch anfordern.
Automatische Steuerklassenkombination IV/IV für Paare
Wer nach dem 1. Januar 2018 heiratet, wird automatisch in die Steuerklassenkombination IV/IV eingruppiert – unabhängig davon, ob beide Partner berufstätig sind oder nicht. Ehe- und eingetragene Lebenspartner können zwischen drei Steuerklassenkombinationen wählen:
Steuerklasse IV/IV
- Steuerklasse III/V
- Steuerklasse IV/IV mit Faktor
Verpartnerte und verheiratete Paare können einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln. Dazu muss ein Antrag beim zuständigen Finanzamt spätestens am 30. November gestellt werden. Neu hierbei ist, dass Ehegatten oder Partner mit der Steuerklasse III oder V ab 1. Januar 2018 allein und ohne Einverständnis des Ehegatten oder Partners den Steuerklassenwechsel in die Kombination IV/IV beantragen können.
Gleicher Lohn für Männer und Frauen
Der Gesetzgeber macht einen Anfang, Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern transparenter zu machen. Arbeitnehmer*innen in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern haben Anspruch auf die Auskunft, wie hoch die Bezahlung ihrer Kollegen*innen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist.
Besserer Mutterschutz
Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende genießen seit 1. Januar 2018 auch Mutterschutz. Durch das Gesetz wird ferner der Kündigungsschutz verbessert und Arbeitgeber werden verpflichtet, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen für Schwangere angemessen umzugestalten. Außerdem gilt ein neues Genehmigungsverfahren für die Nachtarbeit während der Schwangerschaft.
Betriebliche Altersversorgung
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz will auch Mitarbeitern kleiner Betriebe den Zugang zu einer Betriebsrente erleichtern.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente wird künftig höher ausfallen. Ab 1. Januar 2018 wird die „Zurechnungszeit“ schrittweise um drei Jahre verlängert. Bisher wurde die Rente so berechnet, als wäre bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet worden. Das wird nun geändert und soll bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angepasst sein.
Online-Einkäufe ohne Kreditkartengebühr
Europaweit gelten ab dem 13. Januar 2018 einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Danach dürfen keine gesonderten Gebühren durch Online-Händler mehr bei Kreditkartenzahlung verlangt werden.
Autorin: Isabel Romy Bierther