Für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Kleinanzeigen von Bürgern der neuen EU-Staaten
Leider können wir Stellenanzeigen von Bürgern der neuen EU-Staaten (Tschechische Republik, Republik Estland, Republik Zypern, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Ungarn, Republik Malta, Republik Polen, Republik Slowenien und Slowakische Republik) nicht veröffentlichen, da wir nicht in der Lage sind, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis nach § 21 / § 22 / § 30 Beschäftigungsverordnung (BeschV) vorliegen.

Wir empfehlen ihnen daher, sich direkt über die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) vermitteln zu lassen.

Wir danken für Ihr Verständnis!


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