Leider können wir Stellenanzeigen von Bürgern der neuen EU-Staaten (Tschechische Republik, Republik Estland, Republik Zypern, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Ungarn, Republik Malta, Republik Polen, Republik Slowenien und Slowakische Republik) nicht veröffentlichen, da wir nicht in der Lage sind, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis nach § 21 / § 22 / § 30 Beschäftigungsverordnung (BeschV) vorliegen.
Wir empfehlen ihnen daher, sich direkt über die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) vermitteln zu lassen.