Angleichung der Pflegegehälter in Ost und West
ABVP verabschiedet „Resolution 20-20“

(22.02.2010)
ABVP
Neben dem demografischen Wandel verstärken die unattraktiven Gehälter in den östlichen Bundesländern den dortigen Mangel an Pflegefachkräften. Der Arbeitgeber und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) fordert die Verantwortlichen der Politik auf, insbesondere in der ambulanten Pflege Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine bundesweite Angleichung der Gehälter in der Pflege ermöglichen. Dazu ist ein mutiger und zielorientierter Schritt in der Vergütung der Häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkassen erforderlich. Die Landesmitgliederversammlung des ABVP in Thüringen hat eine entsprechende Resolution verabschiedet und appelliert an die Verantwortlichen der Kostenträger und der Politik, sich den verschärften Problemen jetzt zu stellen.

„Wir müssen die gescheiterten Konzeptionen des regionalen Niedriglohns – jedenfalls in der dafür ungeeigneten Pflegebranche - überwinden,“ erklärt Dirk Wiederhold, Vorsitzender des ABVP e.V., „20 Jahre nach dem Mauerfall gibt es keine Gründe mehr, warum für die gleiche Pflegequalität – bundesweit - nicht annähernd gleiche Vergütungen gezahlt werden. Wenn die Vergütungen in Thüringen jetzt um 20 Prozent erhöht würden, hätte man das durchschnittliche westliche Niveau noch immer nicht erreicht.“

Da eine Vergütungserhöhung im Bereich der Pflegeversicherung ausschließlich zu Lasten der bereits in Anspruch genommenen Verbraucher gehen würde, seien zunächst die Krankenversicherungen in der Pflicht. Es sei eine gesellschaftliche Aufgabe, die Zukunft der Pflege zu sichern. Die Pflegebedürftigen in den östlichen Bundesländern hätten den gleichen Anspruch auf Versorgungsdichte und Versorgungsqualität.

„Die Aussicht auf jahrelange Schiedsverfahren und die damit verbundene Stagnation zwangen die Verbände der Pflege, sich in Vergütungsverhandlungen immer wieder unangemessene Kompromisse diktieren zu lassen. Die zwischenzeitlich von der Rechtsprechung aufgelöste, starre Kopplung an die Grundlohnsummentwicklungsstatistik für Arbeitnehmer, die im Osten oftmals sogar unterschritten wurde, hat zu einer zunehmenden Spaltung der Vergütungen in Ost und West gesorgt,“ fasst Rudolf Pietsch (ABVPGeschäftsstelle in Erfurt) die Verhandlungen der letzten Jahre zusammen. „Die Ärzte- oder Arzneimittelvergütungsentwicklungen, welche einen viel größeren Anteil an den Kosten des Gesundheitswesens haben, wurden durch diese Argumente der Krankenkassen sowieso nie ernsthaft beschränkt. Wer die Pflege in Thüringen für die Zukunft sichern will, muss nun Einfluss auf die Vergütungsrahmenbedingungen nehmen!“ so Pietsch. Eine Erhöhung der Vergütungen um 20 Prozent wäre ein richtiger Schritt in die Gestaltung der Pflegezukunft.

Der Wortlaut der in Thüringen verabschiedeten Resolution ist beigefügt und kann auf der Homepage des ABVP unter www.abvp.de abgerufen werden.

Quelle: Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (www.abvp.de)





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