Bundesregierung schwächt Pflegeausbildung
DPR fordert Finanzierung der Umschulung zu Pflegeberufen auch im 3. Jahr

(19.07.2010)
DPR
Berlin. Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens fordert, die Ausnahmeregelung zur Finanzierung der Kosten des 3. Ausbildungsjahres für Umschüler in die Alten- und Krankenpflege noch einmal zu verlängern. „Politische Aktionen zur Attraktivitätssteigerungen der Pflegeberufe verpuffen angesichts dieser Entscheidungen und sind nur Lippenbekenntnisse und dies angesichts der hinlänglich bekannten demographischen Entwicklung“, sagt Gisela Bahr-Gäbel, Präsidiumsmitglied des DPR. Die Ausbildungszahlen für Pflegefachkräfte müssten angesichts steigender Bedarfe unbedingt erhöht werden, so Bahr-Gäbel weiter. Hintergrund dieser Forderung ist, dass der Bundestag die Finanzierung des 3. Jahres Umschulung durch die Bundesagentur für Arbeit nicht verlängert hat.

Durch die (befristete) Finanzierung auch des dritten Jahres bei Umschulungen sei in der Vergangenheit in der Altenpflegeausbildung eine deutliche Steigerung erreicht worden. Die Ausbildungsträger würden kaum das 3. Jahr finanzieren, denn das sei vor der Sonderregelung nicht anders gewesen. Heute gebe es in allen Sektoren der Pflege Personalmangel. Demographisch bedingt werde der Personalbedarf steigen. Deshalb müsse frühzeitig in Ausbildungsinitiativen investiert werden. Die Ausbildung und die Berufsausübung müsse dringend attraktiver gestaltet werden. Das erfordere einerseits eine andere gesamtgesellschaftliche Prioritätensetzung, aber auch im Einzelnen Förderung, z.B. durch Erleichterung der Umschulung.

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Der Deutsche Pflegerat e.V. (www.deutscher-pflegerat.de) wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.
Präsident ist Andreas Westerfellhaus.

Mitgliedsverbände
  • Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS);
  • AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG);
  • Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA);
  • Bundesverband Geriatrie e.V. (BV);
  • Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK);
  • Bund Deutscher Hebammen e.V. (BDH);
  • Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD);
  • Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK);
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK);
  • Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF);
  • Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV);
  • Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS);
  • Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP);
  • Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD)
  • Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (www.deutscher-pflegerat.de)





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