Zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion "Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen - Chancen zu nötigen Veränderungen nutzen" erklärte die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
"Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff schaffen wir ein neues Verständnis von Pflege - weg von der verrichtungsbezogenen Minutenpflege hin zu einer Versorgung, die den Menschen auch mit seinen sozialen Bedürfnissen und seinem Teilhabeanspruch wahrnimmt.
Es muss ein neues Begutachtungsverfahren für pflegebedürftige Menschen eingeführt werden, das sich nicht wie bisher ausschließlich an den Defiziten der Menschen orientiert, sondern an ihrem Selbständigkeitsgrad und ihrer sozialen Teilhabe. So können die individuellen Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigt werden. Besonders demenziell erkrankte Menschen, deren Zahl in den nächsten Jahren zunehmen wird, würden im neuen Begutachtungssystem besser berücksichtigt.
Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion orientiert sich an den Empfehlungen des Beirats zur Begutachtung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eingesetzt worden war. Dieser hat im Frühjahr 2009 seine Ergebnisse vorgelegt, ohne dass die schwarz-gelbe Regierung bisher darauf reagiert hat.
Wir sind es der älteren Generation schuldig, dass wir für eine gute Pflege sorgen, die eine möglichst hohe Lebensqualität sichert. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es nun an der Zeit, die Weichen dafür zu stellen. Dies gelingt uns nur mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff."
Download von Bundestags-Drucksachen beim DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Bundestages http://dip21.bundestag.de/dip21.web/bt:
Antrag der SPD-Fraktion: Bundestags-Drucksache 17/2480 (pdf-Dokument)
die Red.
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion (
www.spdfraktion.de)
Auch die Fraktion "Die Linke" beschäftigte sich mit der Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs:
Berlin: (hib/JFR/HIL) Die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion "Die Linke" vom 16. Juni. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung sei dringend notwendig, da der ihr zugrunde liegende Pflegebegriff zu eng ist, schreibt die Fraktion. Benachteiligt werden den Abgeordneten zufolge vor allem Menschen mit demenziellen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und ältere Menschen. Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs habe bereits im Mai 2009 konkrete Vorschläge für die Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs geliefert.
Die Abgeordneten wollen in ihrer 79 Einzelfragen umfassenden Vorlage unter anderem wissen, ob die Regierung plant den dem Sozialgesetzbuch XI zugrunde liegenden Pflegebegriff zu überarbeiten und in welchen Teilschritten eine solche Umsetzung erfolgen soll. Die Fraktion erkundigt sich außerdem nach dem durchschnittlichen Eigenanteil an den Pflegekosten, sowie nach Deckungslücken in der Pflegeversicherung. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob den Sozialgesetzbüchern XI und XII zukünftig ein einheitlicher Pflegebegriff zugrunde liegen wird und wie die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs finanziert werden soll. Auch über die Auswirkungen einer Umsetzung des Pflegebegriffs auf die Arbeitssituation der Beschäftigten in der Pflegebranche wollen die Abgeordneten informiert werden.
Download von Bundestags-Drucksachen beim DIP - Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Bundestages http://dip21.bundestag.de/dip21.web/bt:
Anfrage der Fraktion "Die Linke": Bundestags-Drucksache 17/2219 (pdf-Dokument)
die Red.
Quelle: hib - Heute im Bundestag (
www.bundestag.de)
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