
Auch die Stadt Mannheim hatte 2010 einen Beschluss gefasst, wonach Sozialhilfeempfänger, die auf stationäre Pflege angewiesen sind, nur noch in den günstigsten Einrichtungen leben dürfen, obwohl alle zugelassenen Pflegeheime eine bindende vertragliche Entgeltver- einbarung auch mit dem Sozialhilfeträger geschlossen hatten. Nach heftiger öffentlicher Kritik wurde dieser Beschluss nun zurückgenommen und mit breiter Mehrheit entschieden, die freie Heimplatzwahl wieder uneingeschränkt zu ermöglichen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.
(16.01.2012)
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