Juristen, Mediziner und Pflegende fordern klare Regelungen zur Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen
Unter dem Druck der knappen finanziellen und personellen
Ressourcen im Gesundheitswesen werden die Aufgaben
zwischen Ärzten, Pflegenden und Servicekräften längst neu
verteilt. Was fehlt ist bisher eine verlässliche gesetzliche
Grundlage, waren sich jetzt die Referenten und
Fachbesucher auf dem JuraHealth-Congress 2010 in der
Berliner Urania einig.
Wo klare Regelungen, etwa zur Ausbildung chirurgischer
Operationsassistenten oder zur Übernahme medizinischer
Versorgungsleistungen durch die Pflege fehlen, agieren die
Betroffenen in einer haftungsrechtlichen Grauzone. In der
Praxis sei es längst unumgänglich geworden, Randaufgaben
der Ärzte auf die Pflege zu verlagern, erklärte der
Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Görlitz, René
Bostelaar. Zur Koordinierung und Kontrolle der Abläufe bedürfe
es aber gleichzeitig der Einführung eines modernen Case-
Managements, forderte der frühere Pflegedirektor der Uniklinik
Köln, der dort viel beachtete Projekte zur Delegation ärztlicher
Leistungen realisiert hat.
Zahlreiche Referenten aus der Rechtswissenschaft wie der
Kölner Pflegerechtler Prof. Dr. Volker Großkopf wiesen jedoch
auf die bisher noch fehlende Rechtsprechung zur Haftung bei
der Neuverteilung von Aufgaben in Medizin und Pflege hin. Er
riet zu einem umfassenden Haftpflichtmanagement, um die
Klinik oder Pflegeeinrichtung im Falle einer Klage vor der
Beweispflicht bei Schadensersatzforderungen wirksam zu schützen. Dazu sei eine enge Orientierung an geltenden fachlichen Standards sowie eine
umfassende Dokumentation der ergriffenen und unterlassenen Maßnahmen notwendig. Sein
Kollege, der Osnabrücker Wirtschafts- und Sozialrechtler Prof. Dr. Klaus Theuerkauf, wies aber
auch auf die Grenzen der aktuellen und künftigen pflegerischen Expertenstandards hin, die eine
konkrete Anpassung an die jeweiligen Arbeitsabläufe in einer Einrichtung erforderten und nicht
wörtlich als Anleitung verstanden werden dürften.
Zu den aktuellen Sorgen des Gesundheitswesens über einen in vielen Bereichen bröckelnden
Haftpflichtschutz nahm Stefan Knoch aus der Geschäftsführung des internationalen
Versicherungsmaklers Assekuranz AG aus Luxemburg Stellung. Er verwies auf eine rasant
gestiegene Inanspruchnahme von Haftpflichtversicherungen und auf höhere Haftungssummen in
vielen Einzelfällen. Maßnahmen der Qualitätssicherung und der Krisenintervention könnten dabei
helfen, das Haftungsrisiko eines Krankenhauses oder einer Pflegeinrichtung und damit letztlich
auch die Prämien deutlich zu senken.
Die Versicherungen müssten auch in alle Bemühungen um moderne Konzepte zum
Personaleinsatz eingebunden werden, waren sich die Juristen, Ärzte und Pflegemanager einig. Sie
sehen einhellig große Chancen zur Verbesserung der Versorgung und für finanzielle
Einsparungen, wiesen in den Fachvorträgen auf dem JuraHealth-Congress in der Berliner Urania
aber auch auf die rechtlichen Unklarheiten hin.
"Die Politik darf sich hier nicht wegducken", forderte in der abschließenden Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Ingo Palsherm von der Hochschule Fresenius in Idstein. Er kritisierte, dass beispielsweise
die jüngste Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Regelung der Ausbildung für chirurgische
Assistenten im Bundestag zurückgewiesen wurde. Andere Möglichkeiten für Modellprojekte, zum
Beispiel zur pflegerischen Verordnungskompetenz im Bereich der Wundversorgung, könnten
ebenfalls nicht in die Tat umgesetzt werden.
Auch aus den Reihen der Kongressteilnehmer bekam diese Forderung große Zustimmung.
Gerade in der Pflege herrsche eine große Bereitschaft, neue Aufgaben zu übernehmen,
berichteten Fachbesucher aus Krankenhäusern und Pflegeheimen. Es müsse dazu aber endlich
eine verlässliche arbeits- und haftungsrechtliche Regelung geben.
Weiterführende Informationen zum Kongress:
www.jurahealth-congress.de
Quelle: Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen, G & S Verlag (
www.rechtsdepesche.de)