Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2009 einer Änderung der
Beschäftigungsverordnung (BeschVO) zugestimmt. Ausländische Arbeitskräfte können in den
Haushalten demnach über „hauswirtschaftliche Arbeiten“ hinaus auch „notwendige
pflegerische Alltagshilfen“ erbringen.
„Pflegebedürftige bedürfen des besonderen Schutzes. Zu Recht hat der Gesetzgeber bislang die
professionelle Pflege deshalb einer Qualitätskontrolle unterworfen“, erläutert Dirk Wiederhold,
Vorsitzender des Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP).
„Dieselben Maßstäbe
gelten nun nicht für ausländische Arbeitskräfte, die im Gegensatz zu pflegenden Angehörigen
vorrangig wirtschaftliche Interessen verfolgen. Angehörigen wird aufgrund ihres persönlichen
Interesses am Wohl der Pflegebedürftigen zu Recht ein höherer Ermessenspielraum im Pflegealltag
zugestanden. Das darf nicht miteinander verwechselt werden. Die Verordnungsgeber irren hier. So
kann auch keine Begrenzung lediglich auf notwendige pflegerische Alltagshilfen Abhilfe schaffen oder
gar als Legitimation angeführt werden.“
Die bisherige Tolerierung des Zugangs unkontrollierter, gewerblicher Pflegelaien zu Hilfebedürftigen,
beinhalte eine in Kauf genommene Gesundheitsgefährdung. Die damit verbundene, oftmals
gleichzeitige Tolerierung der Schwarzarbeit, werfe ein bezeichnendes Licht auf die politisch
Verantwortlichen.
Ebenso skandalös sei deshalb die Gesetzesbegründung, dass die bisherige Begrenzung der
erlaubten Tätigkeiten „realitätsfern“ sei. Es laufe darauf hinaus, dass illegale Beschäftigung dann
legalisiert werde, wenn der Staat lange genug an der Nase herum geführt werde. Daran sollte man
sich für andere grundsätzliche Gesellschaftsfragen sicherlich nicht orientieren.
Bedauerlich ist auch, dass sich die BeschVO gezielt gegen die Annahme richtet, dass die hiesige
Pflegeinfrastruktur den Bedarf im vollen Umfang bedienen kann. Insofern spottet die Änderung der
getroffenen Aussage, dass Pflegedienste und Pflegeniveau nicht verdrängt würden. Das ist gewollte
Billigpflege.
Quelle: Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (
www.abvp.de)
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