Absenkung des Gesundheitsschutzes befürchtet
Der ABVP zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

(22.01.2010)
ABVP
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2009 einer Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschVO) zugestimmt. Ausländische Arbeitskräfte können in den Haushalten demnach über „hauswirtschaftliche Arbeiten“ hinaus auch „notwendige pflegerische Alltagshilfen“ erbringen. „Pflegebedürftige bedürfen des besonderen Schutzes. Zu Recht hat der Gesetzgeber bislang die professionelle Pflege deshalb einer Qualitätskontrolle unterworfen“, erläutert Dirk Wiederhold, Vorsitzender des Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP).

„Dieselben Maßstäbe gelten nun nicht für ausländische Arbeitskräfte, die im Gegensatz zu pflegenden Angehörigen vorrangig wirtschaftliche Interessen verfolgen. Angehörigen wird aufgrund ihres persönlichen Interesses am Wohl der Pflegebedürftigen zu Recht ein höherer Ermessenspielraum im Pflegealltag zugestanden. Das darf nicht miteinander verwechselt werden. Die Verordnungsgeber irren hier. So kann auch keine Begrenzung lediglich auf notwendige pflegerische Alltagshilfen Abhilfe schaffen oder gar als Legitimation angeführt werden.“

Die bisherige Tolerierung des Zugangs unkontrollierter, gewerblicher Pflegelaien zu Hilfebedürftigen, beinhalte eine in Kauf genommene Gesundheitsgefährdung. Die damit verbundene, oftmals gleichzeitige Tolerierung der Schwarzarbeit, werfe ein bezeichnendes Licht auf die politisch Verantwortlichen.

Ebenso skandalös sei deshalb die Gesetzesbegründung, dass die bisherige Begrenzung der erlaubten Tätigkeiten „realitätsfern“ sei. Es laufe darauf hinaus, dass illegale Beschäftigung dann legalisiert werde, wenn der Staat lange genug an der Nase herum geführt werde. Daran sollte man sich für andere grundsätzliche Gesellschaftsfragen sicherlich nicht orientieren.

Bedauerlich ist auch, dass sich die BeschVO gezielt gegen die Annahme richtet, dass die hiesige Pflegeinfrastruktur den Bedarf im vollen Umfang bedienen kann. Insofern spottet die Änderung der getroffenen Aussage, dass Pflegedienste und Pflegeniveau nicht verdrängt würden. Das ist gewollte Billigpflege.

Quelle: Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (www.abvp.de)



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