Von der Arbeitsagentur vermittelte osteuropäische Haushaltshilfen dürfen seit dem 24.12.2009 auch „notwendige pflegerische Alltagshilfen“ durchführen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Dazu zählen Hilfeleistungen gegenüber Pflegebedürftigen bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, beispielsweise beim An- und Auskleiden. In der Vergangenheit war die Arbeitserlaubnis der osteuropäischen Hilfskräfte hingegen auf Haushaltstätigkeiten und allgemeine Betreuungsaufgaben in Haushalten mit Pflegebedürftigen beschränkt.
Die scharfe Trennung zwischen erlaubter hauswirtschaftlicher Tätigkeit und unzulässiger Pflege war im Alltag kaum durchzuhalten. So war beispielsweise bislang das Zubereiten des Essens und das Reinigen der Wohnung erlaubt, nicht jedoch beispielsweise die Unterstützung der Pflegebedürftigen beim Gang zur Toilette. Diese realitätsferne Begrenzung wurde jetzt durch die Änderung der Beschäftigungsverordnung beseitigt.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich. Damit würde für Pflegebedürftige und deren Familien ein wichtiger Schritt vollzogen, um einen Baustein der häuslichen Versorgung Pflegebedürftiger legal zu ermöglichen.
Betroffene, die sich zu dieser Thematik näher informieren möchten, können die Broschüre „Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen“ inklusive dem „Ergänzungsblatt“ zur Neuregelung kostenlos in den örtlichen Verbraucherberatungsstellen abholen. Postversand erfolgt gegen einen mit 1,45 Euro frankierten, adressierten DIN-lang-Rückumschlag über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 4107 in 55031 Mainz.
Im Internet kann die Broschüre und das Ergänzungsblatt auf der
Downloadseite der Verbraucherzentrale heruntergeladen werden. Wegen Einzelheiten zur Vermittlung von Hilfskräften und den konkreten Bedingungen sollten sich Interessenten an die örtliche Arbeitsagentur wenden.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (
www.vz-rlp.de)
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