Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz: „Viele Menschen wollen zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung sterben“
Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz hat die in den vergangenen Monaten in Baden-Württemberg erzielten deutlichen Verbesserungen in der ambulanten Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen begrüßt und zugleich an Krankenkassen und Leistungserbringer appelliert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um jetzt rasch im Land ein flächendeckendes Angebot für die häusliche Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen durch Teams von speziell qualifizierten Ärzten und Pflegekräften zu gewährleisten.
Stolz sagte am 22. Juli: „Nach langen Verhandlungen haben sich Krankenkassen und Leistungserbringer in Baden-Württemberg im Februar auf einen Mustervertrag zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) verständigt. Auf dieser Basis sind seitdem im Land insgesamt sechs regionale SAPV-Verträge abgeschlossen worden, die die häusliche Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in einem Einzugsbereich von fast zwei Millionen Einwohnern sicherstellen.“ Weitere Verträge würden in den nächsten Wochen und Monaten folgen. Dies gehe aus einer aktuellen Übersicht der Krankenkassen für die Sitzung des Schmerz- und Palliativforums hervor.
Die Ministerin betonte: „Es ist der Wunsch vieler Menschen zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu sterben. Bisher scheitert dies jedoch oft daran, dass die erforderliche aufwändige medizinische und pflegerische Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden kann.“ Deshalb habe der Bundesgesetzgeber bereits 2007 im Krankenversicherungsrecht bestimmt, dass Krankenversicherte, die an einer weit fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankung leiden und in ihrer letzten Lebensphase einer besonders aufwändigen oder speziellen Versorgung bedürfen, Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung in der häuslichen Umgebung haben.
Experten gehen davon aus, dass rund zehn Prozent der rund 96 000 Menschen, die in Baden-Württemberg pro Jahr sterben, eine spezialisierte Palliativversorgung benötigten. Dazu zählten beispielsweise viele krebskranke Menschen in der letzten Phase ihres Lebens oder Kinder, die an einer unheilbaren, lebensbegrenzenden Erkrankung leiden. Trotz dieses unbestreitbaren Bedarfs, gestaltete sich die Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung schwierig. Noch im vergangenen Herbst gab es bundesweit kaum Verträge zwischen Kassen und SAPV-Leistungsanbietern. Bundesweit konnten deshalb seit 2007 nur sehr wenige Menschen die SAPV in Anspruch nehmen.
„Nachdem die Umsetzung der SAPV nur sehr langsam in Gang kam, ist die aktuelle Entwicklung im Land erfreulich“, erklärte Stolz. Die Gesundheitsministerin forderte jedoch von Kassen und Leistungserbringern weitere gemeinsame Anstrengungen, um eine flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Nach wie vor bestehende Hindernisse für den Abschluss von SAPV-Verträgen müssten nun rasch beseitigt werden, wie zum Beispiel Engpässe bei der Sicherstellung der erforderlichen palliativmedizinischen und ‑pflegerischen Weiterbildung der Fachkräfte.
Hintergrund:
Für folgende Regionen – in denen rund zwei Millionen Einwohner leben – wurden kassenartübergreifend bereits Verträge abgeschlossen:
Landkreis Rastatt, Stadtkreis Baden-Baden, nördlicher Ortenaukreis, Landkreis Tübingen und drei Gemeinden im Landkreis Reutlingen, Stadtkreis Mannheim sowie 15 Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis, Stadtkreis Freiburg sowie 32 Städte und Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und fünf Städte und Gemeinden im Landkreis Emmendingen, Landkreis Biberach, Landkreis Esslingen.
Um die Schmerz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln, wurde 2009 die Erweiterung des bereits seit zehn Jahren bestehenden Schmerzforums Baden-Württemberg zu einem Schmerz- und Palliativforum beschlossen. Die Arbeitsebene des Schmerz- und Palliativforums bilden die beiden Landesbeiräte Palliativversorgung und Schmerzversorgung. Beide Landesbeiräte haben die Aufgabe, das Ministerium in allen Fragen der Schmerz- und Palliativversorgung fachlich zu beraten. In den Beiräten sind relevante Akteure zum Beispiel aus dem Bereich der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, den Fachverbänden, der Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfe und der Wissenschaft vertreten.
Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg (
www.sm.baden-wuerttemberg.de)