Die Bundesländer haben am 18. Dezember im Bundesrat das Bundesarbeitsministerium aufgefordert, in der sogenannten Beschäftigungsverordnung die Möglichkeiten für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen zu erweitern, osteuropäische Haushaltshilfen zu beschäftigen. Künftig sollen die Hilfskräfte nicht nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sondern auch "notwendige pflegerische Alltagshilfen" durchführen dürfen.
Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München: "Ich freue mich, dass sich die Bundesländer meiner Initiative angeschlossen haben. Wir haben gemeinsam ein klares Signal an Ursula von der Leyen gesendet. Heute ist kaum noch eine Familie in der Lage, pflegebedürftige Angehörige rund um die Uhr zu Hause zu betreuen. Daher werden vielfach ausländische Hilfskräfte, insbesondere aus Osteuropa beschäftigt. Nach der derzeitigen Rechtslage dürfen diese zwar Kochen oder Saubermachen, nicht aber der pflegebedürftigen Oma beim Essen oder beim Gang zur Toilette helfen. Das kann ich niemandem erklären. Diese Begrenzung muss beseitigt werden.
Wir können es nicht sehenden Auges hinnehmen, dass pflegende Angehörige in die Illegalität gedrängt werden, wenn sie sich Hilfe und Unterstützung zur Betreuung ihrer Pflegebedürftigen organisieren. Oft geht es ja nur darum, eine lückenlose Anwesenheit sicherzustellen, um einen pflegebedürftigen Angehörigen auch nicht ein paar Stunden allein zu lassen. Für Hunderttausende Familien ist die Entscheidung eine gute Nachricht. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Billigpflege, sondern um die dringend notwendige Entlastung pflegender Angehörigen.
Die professionelle ambulante Pflege wird hierdurch in keiner Weise berührt! Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, in diesem Bereich Rechtssicherheit für Familien und Hilfskräfte zu schaffen - es freut mich, dass jetzt die Länder auf die Umsetzung dieser bayerischen Forderung drängen!"
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
(
www.stmugv.bayern.de)
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(die Red.)