Anlässlich der Anhörung im Bayerischen Landtag zur Zukunft der Alten- und Krankenpflege in Bayern am 24. Juni betonte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer erneut: "Die Altenpflegeschulen werden auch in Zukunft zu hundert Prozent refinanziert werden. Daran ändern auch wiederholte Falschmeldungen nichts! Ich habe mit Staatsminister Spaenle und der gesamten Mehrheitsfraktion im Landtag fest vereinbart, dass die Altenpflegeschulen auch weiterhin voll refinanziert werden.
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Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit und des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit des Bayerischen Ladtages vom 24. Juni unter: www.bayern.landtag.de; die Red.)
Der genaue Betrag, der eine hundertprozentige Refinanzierung gewährleistet, kann erst errechnet werden, wenn die Schülerzahlen feststehen und die daraus resultierenden Mehrkosten für die Schulen bekannt sind. Die Altenpflegeschulen sind jetzt gefordert, dem Kultusministerium ihre Wirtschaftspläne und die Entwicklung der Schülerzahlen darzulegen. Das dafür zuständige Kultusministerium wird im Herbst bei Vorliegen der aktuellen Zahlen die weiteren Entscheidungen treffen."
"Zu der immer wieder ins Spiel gebrachten Forderung nach einer Ausbildungsumlage kann ich nur nochmals klipp und klar sagen: Die Einführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege wäre derzeit in Bayern rechtswidrig! Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. Oktober 2009 zur Umlage in Sachsen ist ein Land zur Einführung eines Umlageverfahrens nur dann ermächtigt, wenn besondere Umstände die Gefahr eines Ausbildungsplatzmangels begründen.
In Bayern herrscht in der Altenpflege derzeit weder ein Mangel an schulischen Ausbildungsplätzen noch ein flächendeckender Mangel an praktischen Ausbildungsplätzen. Was fehlt sind geeignete Bewerber für die Altenpflege. Nach internen Erhebungen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Landesverband Bayern können dort derzeit rund 100 Ausbildungsplätze in der Altenpflege nicht besetzt werden, weil entsprechende Bewerber fehlen. Auch von Seiten der Wohlfahrtsverbände wird von unbesetzten Ausbildungsplätzen berichtet.
Ein Umlageverfahren - so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes - kann im Übrigen nicht mit dem Wettbewerbsnachteil ausbildender Einrichtungen gegenüber nichtausbildenden Einrichtungen begründet werden, da dies lediglich den Umlagezweck darstellt und eine Gefahr eines besonderen Ausbildungsplatzmangels nicht begründen kann. Angesichts der Probleme landesrechtlich geregelter Umlageverfahren in der Altenpflege wird derzeit auf Initiative des Bayerischen Sozialministeriums hin in Berlin geprüft, ob und wie eine Änderung des SGB XI erfolgen kann, um freiwillige pflegesatzfähige Finanzierungsverfahren eines oder mehrerer Vereinigungen von Trägern der Pflegeeinrichtungen auf Landesebene zu ermöglichen," so Haderthauer abschließend.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (
www.stmas.bayern.de)