BGW: Alarmierend hohe Fehlzeiten - Pflegekräfte fallen im Schnitt mehr als vier Wochen im Jahr aus
Alte Menschen können oft nur notdürftig versorgt werden, weil Altenpflegekräfte überdurchschnittlich oft ausfallen. „Die Fehlzeiten wegen Krankheit sind fast 20 Prozent höher als im Bevölkerungsmittel“, so Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Mitglied der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), der gesetzlichen Unfallversicherung für Pflegeberufe.
Altenpfleger sind im Schnitt über 21 Tage im Jahr krank, also mehr als vier Arbeitswochen. „Dies bringt erhebliche Versorgungsengpässe mit sich“, so Prof. Brandenburg, „weil häufig kein Ersatz gefunden werden kann. In der Regel müssen Kollegen die Schichten mitmachen und geraten dadurch in enormen Zeitstress. Eine angemessene Pflege ist dann nicht mehr möglich.“ Notlösungen werden angesichts der vielen Ausfälle zur Dauerlösung. Die Mehrbelastung führt dazu, dass viele Mitarbeiter unter Burnout leiden. Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen liegt sogar 62 Prozent über dem Durchschnitt.
Die BGW warnt deshalb vor drohenden Versorgungsmängeln und Pflegepannen. „Damit ältere Menschen sich weiterhin auf eine gute Betreuung verlassen können, muss unbedingt der hohe Krankenstand gesenkt werden“, fordert Prof. Brandenburg. „Dies gelingt nur, wenn die Pflegeeinrichtungen dazu beitragen, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.“ Unter dem Motto „Aufbruch Pflege“ bietet die BGW Heimen und Pflegediensten sowie Altenpflegekräften Programme zur Gesundheitsförderung an.
„Die starken Belastungen führen dazu, dass Pflegerinnen und Pfleger oft schon nach wenigen Berufsjahren wieder aufhören“, so Prof. Brandenburg. „Gerade die erfahrenen, ausgebildeten Kräfte müssen aber im Beruf bleiben, sonst droht uns ein akuter Pflegenotstand, denn in der Altenpflege fehlt der Nachwuchs.“
Mehr zur Initiative "Aufbruch Pflege" finden Sie auf den Seiten der BGW.
Quelle: BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (
www.bgw-online.de)
Leserbrief zu diesem Artikel