Im Niedersächsischen Landtag wurde am 18. Februar über Anträge zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung und zur Einführung einer Pflegekammer debattiert. Hier die Rede der Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (es gilt das gesprochene Wort):
„Die wachsende Zahl von älteren und pflegebedürftigen Menschen ist eine Herausforderung für uns alle. Niedersachsen verfügt bereits über eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Struktur von Pflegeangeboten in allen Bereichen. Im häuslichen Bereich ebenso wie bei der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Pflegeheimen. Pflegebedürftige können unter diesen Angeboten wählen und sich das heraussuchen, was ihrer persönlichen Situation und ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Die Landesregierung hat sich stets dafür eingesetzt, dass diese Angebotsstruktur konsequent weiter ausgebaut und verbessert wird.
Angesichts des demografischen Wandels wollen wir zu einem positivem Bild unserer älter werdenden Gesellschaft beitragen. Wir müssen dafür sorgen, dass für diejenigen, die Hilfe und Pflege benötigen, auch morgen noch qualifizierte Pflegekräfte zur Verfügung stehen.
Dazu brauchen wir gut ausgebildeten Pflegerinnen- und Pflegernachwuchs, jetzt und in Zukunft. Pflegeberufe müssen gerade für junge Menschen attraktiver werden. Wir wollen noch mehr junge Menschen für den anspruchsvollen Pflegeberuf zu begeistern. Es ist ein Beruf mit Zukunft und mit hohen Qualitätsansprüchen. Ziel der Landesregierung ist es, allen an einer Tätigkeit in der Pflege interessierten und geeigneten Menschen einen Weg in diese Berufe zu ebnen und berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Dafür brauchen wir ein gestuftes Ausbildungssystem.
Dieses muss den Einstieg nach individueller Vorbildung ermöglichen, eine Anrechnungsoption auf dem nächsten Niveau vorsehen und sich an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes orientieren.
In Niedersachsen haben wir dazu bereits erste Schritte getan: Mit der Einführung der Berufsfachschule „Pflegeassistenz“, die für eine Helfertätigkeit in der Pflege ausbildet, haben wir einen Berufseinstieg für Hauptschülerinnen und Hauptschüler geschaffen. Neben dem beruflichen Abschluss wird der Realschulabschluss erreicht, so dass der Weg in weiterführende Ausbildungen möglich ist. Auch die gemeinsame Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege ist bereits erprobt worden – modellhaft in der Henriettenstiftung hier in Hannover.
Die Landesregierung war hieran direkt mit eigenen Ressourcen beteiligt, und wir konnten positive Erfahrungen mitnehmen. Allerdings sind die Länder nicht die „Herren des Verfahrens“! Vielmehr ist der Bund als zuständiger Gesetzgeber gefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei wird es eine echte Herausforderung sein, die bisher unterschiedlichen Finanzierungsgrundlagen beider Ausbildungen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
Wir wollen Schülerinnen und Schüler auch durch attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Pflegeberufe interessieren. Neben Fachweiterbildungen in besonderen pflegerischen Schwerpunkten bieten auch entsprechende Studiengänge eine interessante berufliche Perspektive. Über schulische Angebote wie die Fachoberschule wird der Aufstieg ermöglicht.
Daneben plant die Landesregierung, Menschen mit einer Berufsausbildung den Hochschulzugang zu erleichtern. Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene hat die Bitte der Länder aufgegriffen, die Pflegeausbildung zu reformieren.
Dazu wird derzeit eine Bund-/Länderarbeitsgruppe konstituiert, die im März ihre Arbeit aufnehmen wird. Das von den Länden als Grundlage dafür favorisierte Konzept des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge schließt die Möglichkeit der grundständigen akademischen Ausbildung und die Verortung im regulären Berufsbildenden System ein.
Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen heute eine gute Nachricht mitteilen kann: Die Zahl von Schülerinnen und Schülern im Berufsfeld Altenpflege ist von 4.612 (in 2008) auf 5.057 (in 2009) gestiegen. Diese Zahlen lassen für die Zukunft Gutes hoffen.
Wir wissen: die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Und wer heute in sie investiert, wird in der Zukunft auf gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen können. Daher habe ich ein Paket von Maßnahmen aufgelegt, mit denen dieses Ziel unterstützt werden soll.
Wir wollen Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern bei ihren Ausbildungskosten entlasten und das Bemühen von Pflegeeinrichtungen um die Ausbildung anerkennen. Alle jungen Menschen, die sich für den Beruf der Altenpflegerin, bzw. des Altenpflegers entschieden haben und die an einer privaten Altenpflegeschule ausgebildet werden, erhalten daher einen Zuschuss zu ihren Schulkosten. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50 € pro Monat. Aber nicht nur mit dieser Leistung möchten wir verdeutlichen, wie wichtig uns ein qualifizierter und motivierter Nachwuchs in der Altenpflege ist.
Wir wollen das Bemühen von Pflegeeinrichtungen anerkennen, die sich dieser Aufgabe stellen und junge Menschen ausbilden. Daher können alle Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen für alle am 1. August 2009 bestehenden Ausbildungsverhältnisse und die danach neu eingegangenen eine Prämie beantragen. Die Landesförderung für Schulkosten an privaten Altenpflegeschulen sowie für die Anerkennung ausbildender Betriebe ist gut angelaufen. Es liegen bereits
- 249 Anträge für insgesamt 643 Ausbildungsverhältnisse und
- 12 Anträge von Altenpflegeschulen für 515 Schülerinnen und Schüler vor
Ich möchte Schulungen und Fortbildungsangebote zielgenau fördern, um die Attraktivität des Berufsbildes Altenpflege zu steigern. Hiervon sollen insbesondere die bereits in der Pflege Tätigen profitieren.
Mir ist es auch wichtig, die Eingliederung von Berufsrückkehrerinnen in der Pflege zu unterstützen.
Schon heute fördern wir diese Maßnahme - unter anderem mit Geldern des Europäischen Sozialfonds - im Rahmen des Programms „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt - kurz FIFA“.
Der Altenpflegeberuf soll künftig positiver gesehen werden. Junge Leute müssen sich wieder mehr für diesen Berufszweig interessieren. Ich möchte daher eine professionelle und überregional angelegte Imagekampagne starten, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Nicht jeder alte Mensch gilt im Sinne des Gesetzes als „pflegebedürftig“, bedarf aber bereits mehr oder weniger intensiver Betreuung und Beaufsichtigung. Diese Versorgung rund um die Uhr sicherzustellen ist für die pflegenden Angehörigen häufig eine große Belastung.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote – wir haben mittlerweile stolze 328 Standorte in Niedersachsen - nehmen den pflegenden Angehörigen diese Fürsorge zumindest zeitweise ab. Sie sind für Menschen mit demenzieller Erkrankung, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung vorgesehen, wenn aufgrund ihrer Erkrankung ein erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Sie sehen: Niedersachsen ist im Bereich der Pflege gut aufgestellt. Heute und auch morgen noch.
Von einem Pflegenotstand kann also nicht die Rede sein!
Zum Abschluss noch einige Worte zu den Rufen nach einer Pflegekammer. Diese Forderung ist ja nicht neu. Die Diskussion zur Verkammerung der Pflegeberufe wird auch nicht nur in Niedersachsen geführt. Es ist daher Aufgabe der Berufsverbände in der Pflege, Aufklärung über die Konsequenzen einer Verkammerung zu leisten und eine breite Zustimmung der Pflegekräfte für die Errichtung einer Kammer einzuholen. Wir wären auch nicht gut beraten, eine solche Entscheidung über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu treffen.“
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (
www.ms.niedersachsen.de)
Kurzberichte und Protokolle der gesamten Plenarsitzung finden Sie unter:
www.landtag-niedersachsen.de/infothek/dokumente/dokumente_index.htm
Lesen Sie auch die
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion sowie die
Pressemitteilung der grünen Landtagsfraktion
zur Einrichtung einer Pflegekammer
(die Red.)