Pflege-TÜV auf wackligen Füßen
Caritas-Rechtsforum: Juristen fordern deutliche Überabeitung

(08.03.2010)
Caritas
Münster (cpm). Den Pflege-TÜV sehen Juristen in der jetzigen Form rechtlich auf wackligen Füßen. Das Ziel des Gesetzgebers, die Qualität der Altenheime und ambulanten Pflege offenzulegen und für die Bürger vergleichbar zu machen, werde mit dem derzeitigen Prüfkatalog und Verfahren nicht erreicht.

Auf dem 11. Rechtsforum des Diözesancaritasverbandes Münster forderten Fachanwälte aus dem ganzen Bundesgebiet eine kurzfristige Überarbeitung, wie sie auch der Bundesrat gegenüber der Bundesregierung angeregt hat. Dabei geht es nicht um die Abschaffung der Prüfungen: "Wenn wir als Caritas den Anspruch erheben, qualitativ gute Pflege anzubieten, muss diese auch überprüfbar und nachweisbar sein," machte Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann deutlich. In Frage gestellt werde nur das Wie. Da die Veröffentlichung der Pflegenoten die Existenzgrundlage von Einrichtungen gefährden können, ist nach Ansicht des münsterschen Wettbewerbsrechtlers Stefan Brakel bei fehlerhaften Transparenzberichten auch mit Schadensersatzklagen zu rechnen.

Als richtungsweisend in der juristischen Beurteilung sahen die Referenten die Urteile der Sozialgerichte in Münster und München. Werde die Entscheidung der Münsteraner Richter vom Landessozialgericht bestätigt, bedeutet dies nach Ansicht des Darmstädter Fachanwalts Jörn Bachem, "dass alle Berichte falsch und damit rechtswidrig sind". Das Gericht habe sich intensiv mit dem Prüfverfahren auseinandergesetzt und sei zum Ergebnis gekommen, dass die eigentliche Absicht des Gesetzgebers, die Ergebnis- und Lebensqualität in den Einrichtungen abzubilden, nicht erreicht werde.

Bachem empfahl den geprüften Einrichtungen vorsorglich Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen und die weiteren Entscheidungen der Gerichte abzuwarten. Denn das Einstellen des Notenspiegels im Internet sei problematisch: "Das Internet vergisst nichts", sagte Bachem, so dass selbst bei einer späteren Korrektur die ursprünglichen Ergebnisse weiter aufzufinden seien. Dass die Rücknahme einer Veröffentlichung problematisch sein könne, zeige ein aktueller Fall, in dem es in drei Wochen nicht gelungen sei, die Daten auf allen Servern zu löschen, so Rechtsanwalt Ronald Richter aus Hamburg.

Aus diesen Anlaufschwierigkeiten sollte der Gesetzgeber für die als nächstes anstehenden Veröffentlichungen der Prüfberichte aus Alten- und Behinderteneinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen lernen, empfahl Richter. Der derzeit vorgesehene Prüfkatalog mit zehn Teilbereichen werfe noch einige Fragen auf, beispielsweise die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse: "Wie soll das gemessen werden?". Da solle genau auf die Beschlüsse der Sozialgerichte geschaut werden, "was tatsächlich geprüft werden soll," empfahl Richter.

Eine Veröffentlichung sachlich nicht objektiver und mangelhafter Prüfberichte durch Heimaufsichten sieht der Münsteraner Rechtsanwalt Stefan Brakel aus wettbewerbsrechtlicher Sicht als problematisch an. Selbst wenn nur Links im Internet auf Ergebnisse gesetzt würden, könne dies gegebenenfalls Haftungsfragen auslösen. Er warte auf die ersten Entscheidungen zu Schadensersatzklagen, wenn Prüfberichte zu einer geringeren Belegung in Heimen und damit zu Einnahmeausfällen führten.

Dass die vereinfachte Beurteilung und Vergleichbarkeit durch die Pflegenoten mit Vorsicht zu genießen sei, zeige eine aktuelle Empfehlung der Verbraucherzentrale, so der Justitiar des Diözesancaritasverbandes Münster, Peter Frings. Man solle sich nicht von den Gesamtnoten täuschen lassen, sondern sich die Beurteilungen zu den einzelnen Fragen ansehen.

Quelle: Caritasverband für die Diözese Münster (www.caritas-muenster.de)





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