Der bpa informiert zu den Auswirkungen des Entwurfs zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz
In Bremen liegt der Entwurf für ein „Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz“ als Nachfolgeregelung des Heimgesetzes vor. Der Anwendungsbereich soll deutlich ausgeweitet werden. So sollen künftig auch Wohnformen, die von Betroffenen selbstorganisiert werden, Service-Wohnen in normalen Mietwohnungen, Tages- und Nachtpflegen, Trägergesteuerte Wohnformen sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen unisono unter das neue Gesetz fallen. Für all diese Wohnformen sollen sehr umfassende Anzeigepflichten, Überprüfungsinstrumente und Informationspflichten gelten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) sieht die Gefahr einer Einschränkung der Selbstbestimmung der Betroffenen und warnt vor einer überzogenen Bürokratisierung.
„Wir begrüßen die Absicht der Sozialsenatorin, den Bewohnern bzw. Mietern der ganz unterschiedlichen Wohnformen den größtmöglichen Schutz bieten zu wollen“, sagt Ralf Holz, Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Bremen/Bremerhaven, „wir sind aber der Meinung, dass der Entwurf an vielen Stellen zu weit geht, die Bürger eher entmündigt und in deren Selbstbestimmungsrecht eingreift“. Außerdem würden die Leistungsanbieter unverhältnismäßig mit weiteren bürokratischen Anforderungen und Nachweispflichten überzogen.
Der bpa spricht sich dafür aus, insbesondere die Einrichtungen der Tages- und Nachtpflegen, die der Bundesgesetzgeber durch erhebliche Leistungssteigerungen seit der letzten Pflegeversicherungsreform fördert, nicht mit zusätzlichen Auflagen zu reglementieren. Diese Einrichtungen stellen keine Wohnform dar und gehören daher, wie in anderen Bundesländern auch, nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Dort gelten bereits umfängliche Zulassungs- und Prüfanforderungen. Die Nutzer dieser Einrichtungen verfügen weiterhin über die eigene Wohnung, in die sie nach der Betreuung zurückkehren.
Teilstationäre Einrichtungen erhalten die Selbständigkeit von pflegebedürftigen Menschen und entlasten deren Angehörige. Sie sollten – wie in diversen anderen Bundesländern – gefördert, statt behindert werden. Auch für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzesentwurf viele zusätzliche Anforderungen vor, was teilweise zum Aufbau von Doppelstrukturen und damit zu erhöhten Kosten seitens der Träger, aber auch, wie die zuständige Behörde selbst einräumt, der Aufsichtsbehörden führen wird. Fraglich, ob diese Kosten angesichts der bremischen Haushaltsnotlage sinnvoll sind.
Der bpa Bremen/Bremerhaven warnt vor Überreglementierung: „Die Leistungserbringer – Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen – werden regelmäßig überprüft, die Prüfnoten im Internet veröffentlicht. Daneben enthält das gegenwärtige Heimgesetz umfassende Prüfungs- und Schutzvorschriften, die offensichtlich funktionieren. Die Verbraucher können sich hierdurch und durch einen Besuch der Einrichtung vor Ort verbunden mit dem Gespräch mit Kunden und Mitarbeitern umfassend informieren“, so der Vorsitzende Holz. Der Gesetzentwurf soll im Juni und August im Parlament diskutiert werden und im Herbst in Kraft treten.
Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V. (
www.bpa.de)