Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird kommen
Bericht vom Kongress "Pflege 2010": Experten fordern zügige Umsetzung und mehr Personal

(03.02.2010)
Pflege 2010
Berlin. Die Umstellung auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird kommen. Das kündigte der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Willi Zylajew, auf dem Kongress Pflege 2010 an. „Für kaum ein anderes Vorhaben gab es ein solch breites Einvernehmen“, so der Pflegeexperte. Sowohl die Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sowie die Berufsverbände haben an der Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes mitgewirkt. „Von daher ist die christlich-liberale Koalition in der Pflicht, das erweiterte Konzept von Pflegebedürftigkeit umzusetzen.“

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff war das Schwerpunktthema auf dem Kongress, der am 29. und 30. Januar mit rund 1.000 Teilnehmern in Berlin stattfand und von dem Pflegemagazin Heilberufe veranstaltet wurde. Auf eine rasche Umsetzung drängte Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbands (DPV) e.V. „Solange der neue Pflegebegriff nicht gesetzlich implementiert ist, gleicht die Situation einem Schiff mit aufgeblähten Segeln, dessen Kiel morsch ist.“ Den bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriff kritisierte der Pflegerechtsexperte als zu verrichtungsbezogen und somatisch ausgerichtet. „Wir müssen endlich weg von der Minutenpflege.“

Der noch von der Vorgängerregierung eingesetzte Beirat zur Überprüfung des geltenden Pflegebegriffs empfiehlt in seinem Gutachten, die bisherigen drei Stufen auf fünf Bedarfsgrade zu erweitern, um den komplexen Pflegebedarf genauer abzubilden. Ein neues Begutachtungsverfahren soll nicht nur die körperlichen, sondern auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten des Menschen einschätzen. Damit möchte man vor allem den vielen Demenzkranken gerecht werden.

„Es liegen gute Ansätze vor“, heißt es dazu im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, der sich ausdrücklich zu einer „neuen, differenzierteren Definition der Pflegebedürftigkeit“ bekennt. Unklar bleibt, wann und wie. Soll das neue Verfahren kostenneutral bleiben oder darf es mehr Geld kosten? Nach aktuellen Berechnungen kommen bei zurzeit 2,25 Millionen Pflegebedürftigen bis zu 3,7 Milliarden Euro Mehrkosten auf die Pflegeversicherung zu. „Ein kostenneutrales Szenario wird auf eine Deckelung der Leistungen und einen Mangel an Versorgung hinauslaufen“, warnte Höfert.

Der neue Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR) e.V., Andreas Westerfellhaus, betonte, dass es an Fachpersonal fehlt, um dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gerecht zu werden. „Wir schlittern gemeinsam in ein Desaster ungeahnten Ausmaßes, wenn jetzt nicht gegengesteuert wird.“ Hochrechnungen zufolge werden im Jahr 2030 etwa eine Millionen Pflegekräfte fehlen und bereits im Jahr 2025 müsste jeder vierte Schulabgänger den Pflegeberuf ergreifen, um den Bedarf abzudecken. „Wir brauchen Strategien zur Nachwuchsgewinnung“, forderte Westerfellhaus. „Die jungen Menschen müssen begreifen, dass es cool ist, professionell zu pflegen.“

Weniger cool, sondern kurzsichtig war es, Ausbildungsplätze stillschweigend nicht mehr zu belegen, als es vor ein paar Jahren vorübergehend ein Überangebot von Pflegekräften auf dem Markt gab. Darauf wies Peter Bechtel hin, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen (BALK) e.V. Sein Vorschlag: „Die Pflegeausbildung muss als volkswirtschaftliche Aufgabe betrachtet werden und sollte nicht in der betriebswirtschaftlichen Verantwortung der Krankenhäuser verbleiben.“

Informationen zu den Heilberufe-Kongressen:
www.heilberufe-online.de/kongress/veranstaltungen/

Quelle: Urban & Vogel GmbH Kongressorganisation
(www.heilberufe-kongresse.de)





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