Der DBfK ist gegen vorschnelle und wissenschaftlich nicht begründbare Korrekturen vor Abschluss der
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) hat als Vertretung der
Leistungserbringer im eigenen Verband die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTVen)
mit unterzeichnet, in denen auch eine wissenschaftliche Evaluation vereinbart wurde. Im
Juli 2009 begannen die Prüfungen. Der breiten Öffentlichkeit stehen seit Anfang
Dezember vergangenen Jahres erste Veröffentlichungen der Transparenzberichte zur
Verfügung. Seitdem werden die Pflegenoten kontrovers diskutiert.
„Vorschnelle und wissenschaftlich nicht begründbare Korrekturen vor Abschluss der
Evaluation wird der DBfK nicht mittragen,“ sagt Gudrun Gille, Präsidentin des DBfK. Die
vom MDS zum Expertenworkshop am 22.2.2010 vorgeschlagenen kurzfristigen
Anpassungen der Bewertungssystematik auf der Grundlage von 928 stationär und 231
ambulant ausgewerteten Fällen lehnt der DBfK ab.
Es sei nach Auffassung des DBfK ganz
wesentlich, durch die Evaluation eine Klärung herbeizuführen, ob das Verfahren
gesicherte Ergebnisse belegen kann. Es müsse unterschieden werden, ob die pflegerische
Versorgung oder die Dokumentation in den Einrichtungen in bestimmten Kriterien
mangelhaft ist. „Erst auf der Grundlage der Antworten auf diese Anforderungen sind
Korrekturen möglich“, so Gille weiter.
Die PTVen sollen für die Nutzer von ambulanten und stationären pflegerischen
Dienstleistungen eine Hilfestellung bieten, indem transparent die Ergebnisqualität der
Einrichtung und die Lebensqualität der Bewohner abgebildet wird. Dies ist per se eine
komplexe und schwierige Aufgabenstellung. Der DBfK sieht einen deutlichen
Entwicklungsbedarf in einem lernenden System und wissenschaftlicher Evaluation. Dabei
sollte auf Lernen durch Versuch und Irrtum möglichst verzichtet werden. Aktionismus vor
dem Hintergrund politischen Gerangels und medialer Kritik ist hier kontraproduktiv.
Dem vorrangig diskutierten Problem von guten oder sehr guten Bereichs- und
Gesamtnoten trotz ggf. mangelhafter Einzelkriterien, stellt sich auch der DBfK. Es besteht
Einvernehmen mit allen am Prozess Beteiligten, dass belegbare Versorgungsdefizite
transparent darzustellen sind. Um jedoch nicht Dokumentationsdefizite mit
Versorgungsdefiziten zu verwechseln, darf sich eine Änderung nicht nur auf die
Bewertung/Benotung beziehen, sondern muss ebenso inhaltliche Aspekte der Kriterien
und Ausfüllanleitung berücksichtigen.
Unabdingbar ist zudem eine bundesweit einheitliche, fachlich solide Beurteilung und
Bewertung. Dringend notwendig ist es, das teilweise abstruse Prüfgeschehen von Seiten
der Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einzustellen. So kann es
nicht sein, dass der Verbraucher in Schleswig Holstein die Information erhält, ein
ambulanter Pflegedienst beachte die individuellen Wünsche des Pflegebedürftigen bei der
Körperpflege nicht, nur weil aus der Dokumentation nicht hervorgeht, welche
Wassertemperatur gewünscht wird und welche Körperpflegeprodukte der Patient
bevorzugt. An dieser Stelle muss unmittelbar gehandelt werden.
Quelle: Pressemeldung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (
www.dbfk.de)