Der Deutsche Pflegerat zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten
Berlin. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 17. Februar dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt, dass es die am 20.10.2011
verabschiedete Richtlinie für Modelle zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten zur
selbständigen Ausübung der Heilkunde nicht beanstandet. Damit tritt die Richtlinie in
Kraft.
„Der Deutsche Pflegerat ist sehr froh, dass das BMG dem Druck einiger ärztlicher
Verbände nicht nachgegeben hat und die Richtlinie ohne Einschränkungen akzeptiert“,
sagt Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR). „In der
Richtlinie – die im G-BA einstimmig verabschiedet worden war – wurde eine Reihe von
Kompromissen gefunden, die den Bedenken der Ärzteschaft Rechnung tragen; der
gesetzlich mögliche Rahmen wurde nicht voll ausgeschöpft“, so Wagner weiter. Der
DPR fordere die Ärzteverbände – insbesondere die Kassenärztliche
Bundesvereinigung und den Hausärzteverband – auf, aktiv in Modellen mitzuwirken,
um durch die Evaluation Wege für eine Sicherung und Verbesserung der Versorgung
zu finden. Er sei davon überzeugt, dass in den Modellen Chancen sowohl für die
Patienten als auch für die beiden involvierten Professionen liegen.
Die Richtlinie ermöglicht auf der Grundlage einer erweiterten Ausbildung nach Altenoder
Krankenpflegegesetz die Versorgung von Patienten mit den Diagnosen Diabetes
mellitus Typ I und II, Hypertonie, chronischen Wunden, Demenz sowie die Übertragung
einer Reihe von Prozeduren. Das Tätigwerden einer Pflegefachperson in einem Modell
erfordert eine ärztliche Diagnose und Indikationsstellung.
Das Schreiben des BMG findet sich zum Download unter:
www.g-ba.
de/downloads/40-268-1881/
2011-10-20_RL_§-63_Abs-3c_Erstfassung_BMG.pdf
Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (
www.deutscher-pflegerat.de)
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bpa: Neue Wege der Teamarbeit für Pflege und Ärzte werden frei
(22.02.12)
die Red.